Steuern, Deutschlandticket & Einmalzahlungen In diesen Bereichen gibt es für Verbraucher aktuell Entlastungen

Entlastungspakete Quelle: dpa

Mit einer Vielzahl an Maßnahmen will die Bundesregierung aktuelle Krisen bekämpfen. Dabei plant sie auch Verbrauchern unter die Arme zu greifen. Welche Entlastungen können die Bürger erwarten? Ein Überblick.

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Neue Instrumente sollen dazu beitragen, dass Verbraucher die gestiegenen Kosten angesichts von Energiekrise, Inflation und Ukraine-Krieg in den nächsten Monaten noch stemmen können. 

Sie folgen jedoch auf eine ganze Reihe größerer und kleinerer Hilfen für Verbraucher, die 2022 erlassen wurden. Welche davon aber bereits ausgelaufen sind, was aktuell gilt und was noch kommt, ist mittlerweile ein kleinteiliges Puzzle. Worauf sie aktuell Anspruch haben und mit welchen Entlastungen noch zu rechnen ist, ist für viele schwer zu durchblicken.

Die wichtigsten Informationen zu den Hilfen der Ampel-Regierung. 

Diese Entlastungen gibt es aktuell

1. Energiepreispauschale

Die Meisten dürften sie bereits erhalten haben: Die Energiepreispauschale. Seit dem 1. September wird der Betrag von 300 Euro als Zuschuss zum Lohn einmalig ausgezahlt. Nur in einigen wenigen Fällen, wenn etwa das Gehalt vierteljährlich abgerechnet wird, steht die Überweisung der Pauschale noch aus. 

In aller Regel erfolgt die Auszahlung durch den Arbeitgeber, der in Vorleistung treten muss. Erst später kann der Arbeitgeber die ausgezahlte Gesamtsumme gegenüber dem Staat geltend machen. Die Einmalzahlung dient als Entlastung von Arbeitnehmern angesichts hoher Energie- und Treibstoffkosten. Aber Auszahlung nicht jeder erhält sie. Rentner und Studenten sind zumeist ausgeschlossen.

2. Heizkostenzuschuss

Bafög-Empfänger sowie Auszubildende, die Ausbildungsgeld oder Ausbildungsbeihilfe erhalten (und alleine wohnen), haben 2022 schon einen Heizkostenzuschuss erhalten. Die Maßnahme sollte die steigenden Energiepreise abfedern. Die aktuellen Kostensteigerungen halten jedoch an. Nun folgt deshalb ein zweiter Zuschuss fürs Heizen. Eigens dafür hat die Regierung das Heizkostenzuschussgesetz noch einmal angefasst. Die Unterstützung fällt also noch einmal höher aus 

So dürfen Bafög-Empfänger, Auszubildende und Aufstiegsgeförderte mit 345 Euro rechnen. Ein Single-Wohngeldempfänger bekommt 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt kommen die Empfänger gemeinsam auf eine Unterstützung von 540 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt sind es zusätzlich 100 Euro. Das Ganze ist als eine Einmalzahlung zu verstehen.

Die Auszahlung soll dabei ohne gesonderten Antrag laufen, sondern automatisch bei der Auszahlung des Bafög oder der nächsten Nebenkostenabrechnung überwiesen werden. 1,5 Millionen Wohngeldempfänger in Deutschland sollen das Geld bekommen. Hinzu kommen 553.000 Studenten.

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3. EEG-Umlage

Seit dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage für Verbraucher, die die Bürger zuvor zusätzlich zum Strompreis zahlen mussten. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Jetzt will der Bund die Mittel dafür aus einem Sonderfonds („Energie- und Klimafonds“) zahlen und die EEG-Umlage dann ganz abschaffen. Den zuvor verbrauchsabhängig zu zahlenden Aufschlag von 3,72 Cent pro Kilowattstunde Strom müssen Verbraucher nun nicht mehr aufbringen.

4. Steuerliche Entlastungen

  • Steuerfreibetrag/Grundfreibetrag

Entgegen der ursprünglichen Planung hat die Bundesregierung den Grundfreibetrag innerhalb des Jahres ein weiteres Mal rückwirkend erhöht, eine unübliche Maßnahme. Nun gilt für das Jahr 2022 ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro statt der zuvor angedachten 9984 Euro. Wer unter 10.347 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt auf dieses Einkommen also keine Steuern. Für 2023 wird der Grundfreibetrag erneut angehoben. Er liegt dann bei 10.908 Euro. 2024 sollen Einkommen von bis zu 11.604 steuerfrei bleiben. Zuvor waren für das Jahr 2023 und 2024 bereits deutlich gesteigerte Freigrenzen gedacht. Mit dem sogenannten Inflationsausgleichsgesetz werden die Freibeträge nun aber noch einmal an die aktuellen Krisen angepasst.

  • Pendlerpauschale/Entfernungspauschale

Wer zur Arbeit regelmäßig eine bestimmte Fahrtstrecke zurücklegen muss, kann die gefahrenen Kilometer in der Einkommensteuererklärung anteilig geltend machen. Die Summe richtet sich nach Häufigkeit der Fahrten und Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Spritkosten - und damit auch höherer finanzieller Aufwendungen für den Arbeitsweg – hat das Bundesfinanzministerium in Absprache mit den Ländern die Pendlerpauschale (auch bekannt als Entfernungspauschale) nun von 30 auf 38 Cent je Kilometer erhöht.

Möglich ist die Absetzung erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer; sie kann sich in Summe jedoch merkbar auf die Steuerlast des Steuerpflichtigen auswirken. Veranschlagt werden dürfen dabei entweder der kürzeste oder der schnellste Fahrtweg zur Arbeitsstelle. Die Regelung gilt bis einschließlich 2026 und damit längerfristig, greift aber erst zeitversetzt mit Abgabe der Steuererklärung für 2022.

  • Arbeitnehmerpauschbetrag

Erhöht wird auch der Arbeitnehmerpauschbetrag für das Jahr 2022. Auf den geltenden Arbeitnehmerpauschbetrag (auch als Werbungskostenpauschbetrag bekannt) von zuletzt 1000 Euro werden nun noch einmal 200 Euro aufgeschlagen. Wer also im Steuerjahr keine Werbungskosten nachweisen kann, die über 1200 Euro liegen, darf den Betrag von 1200 Euro pauschal als Werbungskosten geltend machen. Auch diese Entlastung wirkt jedoch erst mit Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2022 und erreicht die Bürger daher zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. Von zuletzt 8.298 Euro steigt die Grenze nun auf 8.548 Euro. Dieser Betrag wird den Eltern leiblicher oder adoptierter Kinder am Jahresende vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich die Steuerlast bei Abgabe der Erklärung für das Steuerjahr 2022. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags will der Bund auch die gestiegenen Kosten für die Versorgung der Kinder bei Müttern und Vätern abfedern. 2023 und 2024 steigt der Kinderbetrag erneut. Im nächsten Jahr liegt er bei 8952 Euro. 2024 sollen es 9.312 Euro sein.

5. Absenkung der Mehrwertsteuer beim Gas

Die geplante Gasumlage ist seit Ende September vom Tisch. Die Absenkung der Mehrwertsteuer bleibt jedoch bestehen. Vorgesehen ist aktuell, dass die seit dem 1. Oktober die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Gas erhoben wird. Das soll aber nur für einen recht kurzen Zeitraum gelten. Am 31. März 2023 endet die Maßnahme bereits wieder. Möglicherweise wird es angesichts einer auch 2023 anhaltenden Inflation aber eine Verlängerung des Mehrwertsteuerrabatts geben. 

6. Erhöhung der Minijob-Grenze

Von bisher 450 Euro auf 520 Euro steigt die Minijob-Grenze. Günstig ist das für alle, die durch die Erhöhung des Mindestlohns (auf zwölf Euro) zunächst weniger Stunden machen konnten, da sie maximal 450 Euro verdienen durften. Profitieren können nun zum Beispiel Studenten oder Rentner, die in einem Nebenjob arbeiten und zuvor knapp über der 450-Euro-Marke lagen. Das gilt bereits seit 1. Oktober. Nun dürfen Minijobber also regelmäßig bis zu 520 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Jährlich sind das höchstens 6.240 Euro. 

Schneller schlau: Inflation

7. Erhöhung der Midijob-Grenze

Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, jedoch mehr verdient als in einem Minijob, kann bei den Abgaben zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung begünstigt werden - und zahlt daher weniger. Das gilt für den sogenannten Midijob. Mit dem Entlastungspaket III wird die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme der Midijob-Job-Regelung noch einmal erhöht. Bis Ende September 2022 lag die Grenze bei einem monatlichen Einkommen von 1.300 Euro. Ab dem Oktober 2022 ist sie auf 1.600 Euro gestiegen. Das war aber schon einige Monaten geplant. 

Neu ist, dass die Midijob-Grenze zum 1. Januar 2023 erneut angehoben wird. Sie liegt dann bei 2.000 Euro. Das dürfte dafür sorgen, dass künftig mehr Beschäftigte unterhalb der Midijob-Grenze liegen und so an den Sozialversicherungsabgaben sparen können. Die Regierung rechnet mit 1,3 Milliarden Euro im Jahr, die Arbeitnehmer in Deutschland dadurch sparen.

Diese Entlastungen sollen bald kommen

1. Einmalzahlung für Studenten

Da Studenten, die kein Bafög erhalten, in vielen Fällen leer ausgegangen sind, gibt es für sie jetzt auch einen Zuschuss zu den Energiekosten. Der soll 200 Euro betragen und ist eine Einmalzahlung. Der Bundestag hat der Maßnahme bereits zugestimmt. Wie und wann das Geld ausgezahlt wird, ist aber noch unklar. Weil bisher nicht geklärt ist, wie genau Anspruch und Auszahlung laufen sollen (auch bei Auslandsstudierenden ist die Lage uneindeutig), verzögert sich die Maßnahme aber bis ins Jahr 2023. Frühestens im Januar soll es die Pauschale nun geben.

2. Einmalzahlung für Rentner

Dass Rentner bei der Energiepreispauschale bisher kaum berücksichtigt wurden, sorgte für viel Kritik. Der will die Ampel-Koalition jetzt mit einer Einmalzahlung begegnen: Ab dem 1. Dezember 2022 sollen Rentner als Zuschuss zu den Energiekosten 300 Euro erhalten. Ausgezahlt werden soll das Geld über die deutsche Rentenversicherung. Auch Pensionäre dürfen profitieren. Das ist im Beschlusspapier der Ampel zum dritten Entlastungspaket zu lesen.

3. Wohngeldreform

Vereinfacht werden soll ab Anfang 2023 der Wohngeldanspruch. Statt bisher etwas mehr 600.000 Bürgern rechnet der Bund künftig mit zwei Millionen Geringverdienern, die vom Wohngeld profitieren.  Anstelle von bisher durchschnittlich 177 Euro sollen Wohngeldberechtigte nun 370 Euro erhalten. Wer einer Beschäftigung nachgeht, jedoch die Miete von seinem Einkommen nicht finanzieren kann, hat Anspruch auf Wohngeld. Dieser Anspruch gilt dann auch für Rentner und Studenten, die kein Bafög erhalten. Zudem sind Beschäftigte mit Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I berechtigt.

4. Einführung des Bürgergeldes

Hartz IV soll ab 2023 endgültig Geschichte sein. Ersatzweise will die Regierung das Bürgergeld einführen. Damit will die Ampel-Koalition auch das umstrittene Image von Hartz IV loswerden. Das Bürgergeld solle die "Würde des Einzelnen" und die "gesellschaftliche Teilhabe" stärker in den Mittelpunkt stellen, heißt es im Beschlusspapier der Ampel zum Entlastungspaket III.

Gedacht ist das Bürgergeld als eine Ausweitung des Arbeitslosengelds II und des Sozialgelds. Es soll eine größere Gruppe arbeitsloser und hilfebedürftiger Menschen umfassen. Die geplante Reform geht einher mit einer Erhöhung der Regelsätze ab 1. Januar 2023. Die Höhe des Bürgergelds soll bei monatlich 502 Euro liegen. Zum Vergleich: Der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz beträgt für einen Alleinstehenden 449 Euro. Die Erhöhung der Unterstützung läge entsprechend bei 53 Euro. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte an der Höhe des neuen Bürgergelds Kritik. Er fordert monatlich zumindest 650 Euro. Realistisch ist das aber wohl nicht.

Denn um das geplante Bürgergeld hat sich seit einigen Wochen ein massiver Streit zwischen Regierung und Opposition aufgetan. CDU und CSU hatten das Bürgergeld im Bundesrat blockiert. Die Union kritisierte, dass sich Arbeit nach dem neuen Modell für Geringverdiener dann kaum noch lohnt. Sie hätten nach Abzug von Steuern und Abgaben kaum mehr im Portemonnaie als ein Bürgergeld-Empfänger ohne Arbeit. Auch in den Agenturen für Arbeit ist das Bürgergeld nicht unumstritten. Unter anderem, weil fehlende Anreize für Arbeitslose gesehen werden, geringer bezahlte Jobs anzunehmen. 

Vorerst ist der Streit nun beigelegt: Union und Ampel-Koalition haben sich im Vermittlungsausschuss auf neue Rahmenbedingungen geeinigt. Geplant war unter anderem, dass Bürgergeld-Empfänger im ersten halben Jahr keine Sanktionen mehr erwarten müssen. Diese sogenannte Vertrauenszeit musste der Arbeitsminister Hubertus Heil nun wieder aus dem Gesetzesentwurf streichen. Jetzt sind Leistungskürzungen auch innerhalb der ersten sechs Monate möglich. 

5. Erhöhung des Kindergeldes

In den kommenden zwei Jahren wird das Kindergeld erneut angehoben. Die Erhöhung beläuft sich dann auf 31 Euro (bei ein oder zwei Kindern) im Monat. Familien dürfen mit jährlich 372 Euro mehr pro Kind rechnen. Der aktuelle Kindergeldsatz erhöht sich von aktuell 219 Euro - bei einem oder zwei Kindern - auf 250 Euro monatlich. 

Für das dritte Kind gibt es aktuell 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Ab Jahresbeginn 2023 werden 250 Euro einheitlich und unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2023 und ist zunächst bis Ende 2024 geplant.

6. Anhebung des Grenzbetrags bei der Spitzensteuer

In der Krise kann auch die in Deutschland hohe Steuerlast zum Problem werden. Damit weniger Steuerzahler unter den Spitzensatz fallen, gibt es hier eine Erhöhung des Grenzbetrags. Ab dem dem kommenden Jahr werden erst Einkommen von 62.810 Euro (statt aktuell 58.597 Euro) mit dem Spitzensteuersatz belastet. 2024 darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 66.761 Euro liegen. Das sind noch einmal 3.951 Euro mehr als 2023. Die Entlastung macht sich im Regelfall aber erst später bemerkbar. Sie wirkt sich auf die Einkommensteuererklärung 2022 aus, die erst im Folgejahr (oder über den Steuerberater noch etwas später) eingereicht wird.

6. Bundesweites ÖPNV- und Nahverkehrs-Ticket

Ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets wurde lange diskutiert. Nun steht fest: Das neue Deutschlandticket soll 49 Euro monatlich kosten. Vergleichsweise günstig mit Zug und ÖPNV fahren können die Kunden aber erst wieder im neuen Jahr. Die Einführung wurde zunächst für Januar 2023 angekündigt. Verkehrsverbände meldeten aber Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit bis Januar 2023 an. Nun kommt das neue Deutschlandticket wohl erst im Mai 2023.

Die Finanzierung stemmen Bund und Länder gemeinsam. 1,5 Milliarden Euro stellt der Bund zu dem Zweck sofort bereit. Den übrigen Betrag sollen die 16 Bundesländer tragen. Bis 2031 will der Bund weitere Milliarden in den Nahverkehr investieren. Insgesamt 17,3 Milliarden sollen es bis 2031 sein.

7. Dezember-Soforthilfe und Gaspreisbremse

  • Dezember-Soforthilfe

Eigentlich sollte die Abstimmung im Bundestag über eine Gaspreisbremse schon stattgefunden haben. Nun hat der Wirtschaftsminister aber bekannt gegeben, dass die Ausgestaltung des Verfahrens noch Zeit braucht. Bis zum 18.11.2022 sollte es den Beschluss hierzu geben. Aus dem Vorhaben könnte nun aber ein bürokratisches Schwergewicht werden. 

Bis dahin sollen Verbraucher durch die sogenannte Dezember-Soforthilfe bei den Energiekosten entlastet werden. Sie soll die Bürger beim Gas um die Dezember-Vorauszahlung begünstigen. Dafür ist Folgendes vorgesehen: Anhand des letzten Durchschnitts-Jahresverbrauchs (Ermittlung zum Stand September 2022) und einer aktuellen Preiseinschätzung des Versorgers soll der Betrag ermittelt werden. Den übernimmt dann der Staat. Zu Gute kommt die Erstattung zunächst der Person, die den Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat. Für die meisten Mieter heißt das:  Sie bekommen die Vergünstigung erst später durch ihren Vermieter gutgeschrieben. Denn in aller Regel hat dieser den Vertrag mit dem Gasversorger abschlossen. Haushalte mit Fernwärme sollen über ein gesondertes Verfahren entlastet werden. Die Erstattung für Dezember 2022 ist dabei immer ein Einmalbetrag.

  • Gaspreisbremse

Dann soll die Gaspreispreisbremse kommen und auch länger bleiben. Unklar war bis zuletzt noch, wann die Gaspreisbremse tatsächlich in Kraft tritt (Ministerpräsidenten, Bundesregierung und Versorger schätzten die Umsetzung unterschiedlich ein). Nun steht fest: Die Gaspreisbremse kommt zum 1. März 2023. Vorgesehen ist jedoch, dass die Gaspreisbremse rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 entlastet. Diese Beträge sollen der Entlastung für März 2023 hinzugerechnet werden. 

Nach aktuellem Stand ist folgendes Verfahren bei der Gaspreisbremse geplant: Der Gaspreis soll für Verbraucher nicht mehr weiter steigen. Daher sollen die Haushalte künftig maximal 12 Cent je Kilowattstunde Gas zahlen. Das gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Erst danach werden Gaskunden aufgefordert, den Marktpreis zu zahlen.

8. Strompreisbremse

Da auch die Preise für Strom seit Jahresbeginn noch einmal massiv gestiegen sind, soll es ab dem kommenden Jahr eine Begrenzung beim Strompreis geben. 

Die Grundidee ist ähnlich wie bei der Gaspreisbremse: Verbraucher sollen vorerst nur noch einen Maximalbetrag für ihren Strom zahlen; der soll bei 40 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom liegen. Nach letztem Stand soll die Erleichterung für die Verbraucher ab dem 01. Januar 2023 kommen.

Finanziert werden soll das Ganze auch durch die Stromversorger, die zuletzt noch hohe Gewinne vermelden konnten. Ab 2023 sollen sie höchstens 180 Euro an einer Megawattstunde Strom verdienen dürfen - und zudem bis zu 33 Prozent ihrer Übergewinne abgeben. 

Welche Entlastungen es 2022 schon gab

Diverse Entlastungen aus dem ersten und zweiten Entlastungspaket des Bundes gelten bereits als abgeschlossen, entweder weil die Auszahlung der Unterstützung bereits umgesetzt wurde oder die Maßnahme bereits ausgelaufen ist.

Hierzu zählen ein Einmalbetrag für jedes kindergeldberechtigte Kind in Höhe von 100 Euro (Kinderbonus 2022), eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Sozialhilfebezieher, Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Grundsicherungsberechtigte sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Arbeitslosengeld I. Die Auszahlung erfolgte jeweils zum Juli 2022. Auch ein erster Heizkostenzuschuss wurde vielen von ihnen gezahlt. Zum 31. August 2022 sind zudem die Absenkung der Mineralölsteuer, bekannt als Tankrabatt, und das 9-Euro-Ticket ausgelaufen. Sie galten jeweils ab Juni 2022 für drei Monate.

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