Kritik an Endlager-Suche Atommüll-Exportverbot soll ins Gesetz

Die Suche nach einem Endlager für Atommüll gestaltet sich als schwierig. Bürgervertreter fordern zumindest eine Sache: Ein generelles Exportverbot. Bisher fehle das im entsprechenden Gesetz zur Endlager-Suche.

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Wohin mit dem Atommüll? Bürgervertreter wollen ein Exportverbot im Gesetz zur Suche nach einem Endlager. Quelle: dpa

Berlin Im Gesetz zur Suche nach einem Atom-Endlager sollte nach Ansicht von Bürgervertretern ein generelles Exportverbot für hoch radioaktiven Abfall festgeschrieben werden. Dies fehle bisher im Vorschlag der Bundesregierung, kritisierte Klaus Brunsmeier vom Nationalen Begleitgremium, das einen breiten Konsens für die Auswahl eines Endlager-Standorts schaffen soll, am Freitag in Berlin. Die Aufnahme des Verbots sei ein „Lackmustest“ dafür, ob die Politik die Arbeit der vorbereitenden Kommission ernst nehme. Die Endlager-Kommission hatte ihre Empfehlungen für das Gesetz mit Bürgern aus ganz Deutschland erarbeitet.

Das Standortauswahlgesetz soll festlegen, wie in den kommenden Jahrzehnten ein Ort für ein Endlager gesucht und gebaut wird, in dem hoch radioaktiver Atommüll eine Million Jahre lang möglichst sicher lagern soll. Eine sogenannte Formulierungshilfe hat das Bundeskabinett bereits verabschiedet, das Gesetz formuliert der Bundestag.

Für diesen Samstag hat das bislang neunköpfige Nationale Begleitgremium zu einer Bürgeranhörung eingeladen, zu der sich nach Angaben des Vorsitzenden, Ex-Umweltminister Klaus Töpfer, rund 160 Menschen angemeldet haben. Über die Formulierung des Gesetzes entscheidet allein der Bundestag. Das Begleitgremium gibt Einwände und Bedenken der Bürger weiter an Bundesregierung und Abgeordnete.

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