Kritik an Nahles Rentenanpassung „Ostdeutsche Renten sind jetzt schon höher als im Westen“

Eigentlich sind sich Union und SPD über die Angleichung von Ost- und Westrenten einig. Doch der CDU-Wirtschaftsrat hält dagegen: Die Anpassung der Ostrenten sei ungerecht gegenüber Westrentnern und Arbeitnehmern.

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Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Offiziell sind sich Union und SPD eigentlich einig über die letzte größere Rentenreform in dieser Legislaturperiode: die Angleichung von ost- und westdeutschem Rentenrecht, fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles es zumindest verkündet, als sie Anfang Januar ihren mit dem Kanzleramt abgestimmten Referentenentwurf an die Verbände schickte.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Doch der Wirtschaftsflügel der Union will sich weiterhin nicht abfinden mit Nahles’ Plan, den aktuellen Rentenwert in Ostdeutschland bis 2020 stufenweise auf Westniveau anzuheben. Während im Gegenzug der nur für Ostdeutschland geltende Höherwertungsfaktor schrittweise abgeschafft würde.

Er könne die Koalition nur davor warnen auf diese Weise die Ostrentner noch weiter im Vergleich zu den Rentnern im Westen zu begünstigen, teilte am Montag der Wirtschaftsrat der CDU mit. „Bereits heute liegen die gesetzlichen Renten im Osten im Schnitt um über 20 Prozent höher als im Westen – und das bei niedrigeren Lebenshaltungskosten“, begründete der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger den Vorstoß.

Schuld sei die Rentenpolitik der Vergangenheit. Sie habe dafür gesorgt, „dass für Durchschnittslöhne der 1980er-Jahre im Osten dreimal so viele Rentenpunkte wie im Westen gutgeschrieben werden. Jetzt die Ostrenten noch zusätzlich anzuheben, „vergrößert die Ungerechtigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Steiger.

Die Kritik klingt abenteuerlich. Heute kann sich fast niemand mehr vorstellen, dass es einen so eklatanten Unterschied in der Rentenberechnung für ein und denselben Beruf zwischen Ost und West gab. Doch genau so war es: Bei der Wiedervereinigung lag das Lohnniveau in den neuen Bundesländern nur bei 40 Prozent der Westlöhne. Wer damals in Rente ging, hätte von einer auf Basis dieser Niedriglöhne berechneten Rente nicht leben können.

Also entschied die Politik, die Differenz zwischen dem Lohnniveau in West und Ost bei der Berechnung der Renten durch einen Höherwertungsfaktor auszugleichen. Für Versicherungszeiten des Jahres 1985, als die Ostlöhne noch niedriger waren als zu Zeiten der Wiedervereinigung, galt nach dieser Sonderrentenformel Ost sogar ein Aufwertungsfaktor von 3,3. Das bedeutet: Für einen durchschnittlichen Jahresbeitrag erhielten Ostdeutsche damals drei Mal so viel Rente wie ein gleich viel verdienender Arbeitnehmer in Westdeutschland. Das meint der CDU-Wirtschaftsrat, wenn er von einer Verdreifachung der Rentenpunkte im Osten während der 1980er-Jahre spricht.

Heute ist der Aufwertungsfaktor deutlich kleiner, da die Ostlöhne seither aufgeholt haben. Doch er leidet an einem Konstruktionsfehler, der zu einer zusätzlichen Begünstigung ostdeutscher Rentner führt. Er ist etwas höher als er sein müsste, um die unterschiedliche Höhe zwischen ost- und westdeutschem Rentenwert auszugleichen. Unter dem Strich werden Ostrenten also stärker aufgewertet, als der Gesetzgeber eigentlich geplant hatte.

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