




Offiziell sind sich Union und SPD eigentlich einig über die letzte größere Rentenreform in dieser Legislaturperiode: die Angleichung von ost- und westdeutschem Rentenrecht, fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles es zumindest verkündet, als sie Anfang Januar ihren mit dem Kanzleramt abgestimmten Referentenentwurf an die Verbände schickte.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Doch der Wirtschaftsflügel der Union will sich weiterhin nicht abfinden mit Nahles’ Plan, den aktuellen Rentenwert in Ostdeutschland bis 2020 stufenweise auf Westniveau anzuheben. Während im Gegenzug der nur für Ostdeutschland geltende Höherwertungsfaktor schrittweise abgeschafft würde.
Er könne die Koalition nur davor warnen auf diese Weise die Ostrentner noch weiter im Vergleich zu den Rentnern im Westen zu begünstigen, teilte am Montag der Wirtschaftsrat der CDU mit. „Bereits heute liegen die gesetzlichen Renten im Osten im Schnitt um über 20 Prozent höher als im Westen – und das bei niedrigeren Lebenshaltungskosten“, begründete der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger den Vorstoß.
Schuld sei die Rentenpolitik der Vergangenheit. Sie habe dafür gesorgt, „dass für Durchschnittslöhne der 1980er-Jahre im Osten dreimal so viele Rentenpunkte wie im Westen gutgeschrieben werden. Jetzt die Ostrenten noch zusätzlich anzuheben, „vergrößert die Ungerechtigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Steiger.
Die Kritik klingt abenteuerlich. Heute kann sich fast niemand mehr vorstellen, dass es einen so eklatanten Unterschied in der Rentenberechnung für ein und denselben Beruf zwischen Ost und West gab. Doch genau so war es: Bei der Wiedervereinigung lag das Lohnniveau in den neuen Bundesländern nur bei 40 Prozent der Westlöhne. Wer damals in Rente ging, hätte von einer auf Basis dieser Niedriglöhne berechneten Rente nicht leben können.
Also entschied die Politik, die Differenz zwischen dem Lohnniveau in West und Ost bei der Berechnung der Renten durch einen Höherwertungsfaktor auszugleichen. Für Versicherungszeiten des Jahres 1985, als die Ostlöhne noch niedriger waren als zu Zeiten der Wiedervereinigung, galt nach dieser Sonderrentenformel Ost sogar ein Aufwertungsfaktor von 3,3. Das bedeutet: Für einen durchschnittlichen Jahresbeitrag erhielten Ostdeutsche damals drei Mal so viel Rente wie ein gleich viel verdienender Arbeitnehmer in Westdeutschland. Das meint der CDU-Wirtschaftsrat, wenn er von einer Verdreifachung der Rentenpunkte im Osten während der 1980er-Jahre spricht.
Heute ist der Aufwertungsfaktor deutlich kleiner, da die Ostlöhne seither aufgeholt haben. Doch er leidet an einem Konstruktionsfehler, der zu einer zusätzlichen Begünstigung ostdeutscher Rentner führt. Er ist etwas höher als er sein müsste, um die unterschiedliche Höhe zwischen ost- und westdeutschem Rentenwert auszugleichen. Unter dem Strich werden Ostrenten also stärker aufgewertet, als der Gesetzgeber eigentlich geplant hatte.