Kritik an Regelung Mehrere Bundesländer kippen Beherbergungsverbot

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Quelle: dpa

Urlaub in Deutschland wird für Menschen aus Corona-Hotspots wieder leichter. In mehreren Bundesländern wurden die Beherbergungsverbote gekippt, doch nicht alle schließen sich an.

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Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern an diesem Freitag aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, „wir belassen es dabei“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Tages. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.

Herrmann betonte, dass das Beherbergungsverbot aber weiter im „Instrumentenkasten“ für den Kampf gegen die Pandemie enthalten bleibe. Sollte es notwendig werden, könne es somit wieder angewendet werden. Dies sei derzeit aber auch weniger relevant, weil die Ferien in vielen besonders von der Pandemie betroffenen Regionen bereits wieder vorbei seien.

Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.

„Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen“, begründete Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Entscheidung. „Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen.“ Zudem würden so Testkapazitäten an der falschen Stelle belastet. „Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn mittlerweile sind im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Hotspots innerhalb Deutschlands gab, Millionen Bürger davon betroffen.“

Am Donnerstag ist das Verbot in mehreren Bundesländern gekippt worden: In Baden-Württemberg setzte es der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim außer Vollzug, weil es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig. Beide Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern an, die Regelung ab Samstag aufzuheben.

Die Verwaltungsrichter in Schleswig-Holstein weichen von der Auffassung ihrer Kollegen in Niedersachsen und Baden-Württemberg ab - und haben das Verbot in dem Bundesland nicht gekippt.Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), die ab Freitag auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte den Antrag gestellt, wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte.

Würde der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, hieß es in der Begründung der Richter. In Anbetracht der am Donnerstag veröffentlichten Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen könne dies zu Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen, „zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge.“


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Die Richter in Schleswig betonten, angesichts des bundesweit rasanten Anstiegs der Infektionen sei die Landesregierung nicht gehalten, zu warten, bis sich die Situation in Schleswig-Holstein in ähnlicher Weise entwickele wie in den inländischen Risikogebieten. Bei einer Gesamtbetrachtung überwiege das Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der antragstellenden Familie an einer touristischen Reise. Denn diese habe es in der Hand, durch einen negativen Corona-Test den Urlaub auf Sylt „zeitnah zu realisieren“. Der Testung sei finanziell zumutbar, so die Richter des 3. Senats.

Auch Hessen plant die Abschaffung des Beherbergungsverbots. Das kündigte die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag an. Die geplante Abschaffung stehe auf der Tagesordnung für eine Sitzung des Corona-Kabinetts am kommenden Montag. Das Gremium der Landesregierung werde auch über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin diese Woche beraten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten bei ihren Beratungen am Mittwoch in Berlin keine Einigkeit zu den Beherbergungsverboten erzielen können und einen Beschluss bis nach den Herbstferien vertagt.

Mehr zum Thema: Ein genauer Blick auf die Beschränkungen bei Dienstreisen.

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