Kritik vom DGB Mindestlohn dürfte 2019 auf über neun Euro steigen

Der Mindestlohn könnte 2019 auf über neun Euro steigen. Quelle: dpa

Der gesetzliche Mindestlohn dürfte zum Januar 2019 kräftig steigen – auf über neun Euro pro Stunde. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert das Niveau als "nicht existenzsichernd".

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Der gesetzliche Mindestlohn dürfte zum Januar 2019 kräftig steigen – auf über neun Euro pro Stunde. Das berichtet die WirtschaftsWoche. Demnach orientiert sich die zuständige Mindestlohn-Kommission bei Ihrer Empfehlung grundsätzlich an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne, die das Statistische Bundesamt dokumentiert. Für die anstehende Erhöhung zum Jahreswechsel werden die Lohnsteigerungen der Jahre 2016 und 2017 ausschlaggebend sein. Die dafür maßgeblichen Gehälter stiegen laut der jüngsten offiziellen Statistik in den beiden Jahren um 1,9 Prozent (2016) und 2,8 Prozent (2017). Bezogen auf das von der Kommission vorgegebene Startniveau von 8,77 Euro bedeutet das eine künftige gesetzliche Lohn-Untergrenze in der Größenordnung um 9,18 Euro.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der mit einem Mitglied in der Mindestlohnkommission vertreten ist, wäre dieses Ergebnis allerdings noch nicht ausreichend: „Laut gesetzlichem Auftrag soll die Mindestlohn-Kommission nicht nur die Lohnentwicklung berücksichtigen. Mittelfristiges Ziel muss es sein, den Mindestlohn existenzsichernd zu machen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der WirtschaftsWoche. „Wenn er sich alle zwei Jahre nur um 20 oder 30 Cent pro Stunde erhöht, wird das nicht gelingen. Die Mindestlohn-Kommission muss das bei zukünftigen Erhöhungsschritten mit diskutieren.“

Die Erhöhung Anfang 2019 kann von der Projektion noch abweichen, weil das Statistische Bundesamt Ende Januar eine bereinigte Berechnung des Lohnindexes vorlegen wird. Nach Informationen der WirtschaftsWoche wird sich aber an der Tendenz nichts Wesentliches ändern. Die neunköpfige Kommission aus Sozialpartnern und Wissenschaftlern entscheidet im Sommer auf dieser Grundlage über ihre endgültige Empfehlung an die Bundesregierung.

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