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Kürzere Amtszeit angedacht CDU will Rechte von Verfassungsrichtern kappen

Die Union will die Rechte der Verfassungsrichter in Karlsruhe beschneiden. Grund dafür seien viele Entscheidungen, die die Partei ihnen übel nehme.

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huGO-BildID: 35593744 ARCHIV - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts - Michael Gerhardt (l-r), der Vorsitzende Andreas Voßkuhle, Peter Huber und Peter Müller - sitzen am 18.12.2013 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Die alte Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen hat das Verfassungsgericht kassiert. Ist nun die Drei-Prozent-Klausel dran? Foto: Uwe Anspach/dpa (zu dpa

Aus Unmut über die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts will die Führung CDU/CSU künftig stärker auf die Auswahl von Kandidaten für die Richterposten achten. Das berichtet der "Spiegel".

Die Unionsabgeordneten beklagten, dass Karlsruhe mit seinen Urteilen eine Liberalisierung der Gesellschaft vorantreibe und dabei die eigenen Zuständigkeiten überschreite. Das Gericht macht laut Informationen des Nachrichtenmagazins eine Gesellschaftspolitik, sagte der ehemalige Verteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz.

Die Verfassungsrichter hatten zuletzt das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare ausgeweitet und deren Adoptionsrechte gestärkt. Besonders verärgert seien Parteimitglieder angeblich über den amtierenden Richter Peter Huber, zuvor CDU-Innenminister in Thüringen. Huber ist Mitglied des Senats, der die Dreiprozenthürde zur Europawahl gekippt hatte.

Huber tue so, als hätte er nie etwas mit der Union zu tun gehabt, heißt es in dem "Spiegel"-Bericht weiter. Es wurde auch darüber gesprochen, die zwölfjährige Amtszeit der Richter zu verkürzen.

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