Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Kultusministerkonferenz Länder wollen Digitalpakt ohne Grundgesetzänderung

Länder wollen Digitalpakt ohne Verfassungsänderung Quelle: dpa

Alle Regierenden in Bund und Ländern wollen, dass der Bund die Digitalisierung der Schulen mitfinanziert. Doch die damit verbundene Grundgesetzänderung ruft den Widerstand einiger Länder hervor.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der geplante Digitalpakt für die Schulen bleibt weiter in der Schwebe. Denn eine im Entwurf schon vorliegende Vereinbarung zum Digitalpakt, die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und die Kultusminister der Länder auf der Kultusministerkonferenz am Donnerstag eigentlich unterzeichnen wollten, ist nun wieder Gegenstand neuer Verhandlungen.

Die Kultusminister aller Bundesländer einigten sich derweil auf eine gemeinsame Erklärung, in der es heißt: „Der vom Bundestag verabschiedete Vorschlag für eine Änderung des Grundgesetzes ist in seiner vorliegenden Form keine tragfähige Basis für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Die Verschiebung der bisherigen Finanzverteilung zu Lasten der Länder für alle künftigen gemeinsamen Projekte gefährdet jede künftige Kooperation von Bund und Ländern und die verfassungsrechtlich festgelegte Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Kommunen.“

Karliczek zufolge haben die Gespräche in der Kultusministerkonferenz aber „bestätigt, dass Bund und Länder vom Digitalpakt überzeugt sind. Mit den Kultusministern der Länder besteht Einigkeit, dass der Digitalpakt jetzt schnell kommen soll. Die Vereinbarung liegt unterschriftsreif auf dem Tisch. Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass die Kultushoheit der Länder unangetastet bleibt.“ Es liege jetzt „in den Händen der Ministerpräsidenten, dass zügig eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt wird.“

Im Digitalpakt Schule soll geregelt werden, wie der Bund den Ländern und Gemeinden in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro für neue technische Ausrüstung von Bildungsinfrastruktur in allen – statt wie bisher nur finanzschwachen – Kommunen zahlen kann. Eine von Bund und Bundesregierung dafür parallel geplante und im Bundestag bereits verabschiedete Grundgesetzänderung des Artikels 104c kommt vorerst nicht, weil die Zwei-Drittel-Zustimmung des Bundesrates nicht steht. Vor allem von der schwarz-gelben Landesregierung Nordrhein-Westfalens und der grün-schwarzen Regierung Baden-Württembergs waren Vorbehalte gegen eine drohende Auflösung der Länderzuständigkeit in der Bildungspolitik laut geworden.

Die Ministerpräsidenten hatten am Mittwoch einstimmig beschlossen, deswegen den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen. Umstritten ist, ob überhaupt eine Grundgesetzänderung nötig ist, damit der Bund die Schulen breiter unterstützen kann. Aus den Reihen der Ministerpräsidenten war die Forderung gekommen, den Digitalpakt auch ohne Grundgesetzänderung rasch umzusetzen.

Der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke), hat von der Bundesregierung einen Kompromiss gefordert. Im Inforadio des rbb sagte Holter am Donnerstag, die Haushälter in der Großen Koalition knüpften den Digitalpakt an Bedingungen, die für die Länder finanziell nicht tragbar seien. „Dass bei allen Bund-Länder-Programmen ab 2020, die Länder 50 Prozent der Finanzen übernehmen müssen, das ist uns zu hoch. Da muss der Bund nachlassen.“
Holter sagte, es sei Schülern und Lehrern faktisch nicht vermittelbar, warum der Digitalpakt jetzt doch nicht komme. Der Entwurf liege seit zwei Jahren bereit und alle wollten loslegen. „Jetzt kommt auf der anderen Seite, dass die Große Koalition in Berlin mit dem Koalitionsvertrag vom März gesagt hat, dazu müssen wir das Grundgesetz ändern. Dafür wird jetzt aber nicht nur ein Artikel [...] geändert, sondern mehrere und die anderen Artikel, die mit unserem Digitalpakt nichts zu tun haben, bringen jetzt die Situation, dass die Länder die Reißleine gezogen haben. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wirkt sich aber auf die Umsetzung des Digitalpakts aus. Das ist so verrückt, dass man das eigentlich gar nicht erklären kann“, so Holter.

In der Bevölkerung gibt es währenddessen eine klare Mehrheit von 61 Prozent für die Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des Digitalpaktes. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des internationalen Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov, für die 1830 Personen im Alter ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ am Dienstag (4. Dezember) befragt wurden. Nur 18 Prozent der Befragten lehnen dies ab.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%