Länderfinanzausgleich Die Geldströme werden neu geordnet

Wer baut und betreibt Autobahnen? Wer stellt Geld zur Sanierung von Schulen bereit? In diesen Fragen ist die Bundesregierung einen Schritt vorangekommen. Bundestag und Bundesrat entscheiden nun über den Finanzausgleich.

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Der Kompromiss der Bundesregierung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen steht. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung hat nach Angaben von Teilnehmern die umfangreichen Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf den Gesetzesweg gebracht. Damit setzte das Kabinett am Mittwoch einen Kompromiss zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer aus der vergangenen Woche um. Die Spitzenrunde im Kanzleramt hatte sich nach stundenlangen Verhandlungen auf zentrale Details der geplanten Reform der innerstaatlichen Finanzbeziehungen und der künftigen Bund-Länder Zusammenarbeit geeinigt. So werden Bau und Betrieb der Autobahnen beim Bund gebündelt, der diese aber nicht an Investoren verkaufen darf.

Weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II mit Ostdeutschland Ende 2019 auslaufen, müssen die Geldströme zwischen dem Bund und den Ländern neu geordnet werden. Mitte Oktober war bereits eine Grundsatzeinigung erzielt worden, wonach der Bund den Ländern ab dem kommenden Jahrzehnt 9,7 Milliarden Euro zusätzlich überweist, um in ganz Deutschland für einheitliche Lebensverhältnisse der Bürger zu sorgen. Im Gegenzug für die Milliarden sicherte sich der Bund Kontroll- und Mitspracherechte bei der Mittelverwendung. Außerdem werden einige Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt.

Unter anderem ist vorgesehen, dass der Bund den Kommunen künftig direkt Geld zur Sanierung von Schulen zur Verfügung stellen kann. Bisher müsste er dafür den Umweg über die Länder gehen, ohne die korrekte Mittelverwendung prüfen zu können. Das Schulsanierungsprogramm des Bundes wird mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Die hoch verschuldeten Länder Saarland und Bremen bekommen ab 2020 jeweils 400 Millionen Euro zusätzlich, um ihre Schulden abzubauen und die Wirtschaft zu stärken. Zudem können die Standards in der Steuerverwaltung leichter als bisher per Mehrheitsentscheidung von Bund und Ländern beschlossen werden.

Die Grundgesetzesänderungen werden nun von Bundestag und vom Bundesrat beraten. Beide Parlamentskammern müssen jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, was nach dem Bund-Länder-Kompromiss in der vergangenen Woche als gesichert gilt.

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