Länderkammer Bundesrat gibt „Ehe für alle“ seinen Segen

Schwule und Lesben dürfen künftig in Deutschland heiraten. Das entsprechende Gesetz hat jetzt auch die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat zugestimmt. Bayern bleibt kritisch – scheut aber die Eskalation.

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Christine (r.) und Gundula Zilm leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wurden von Bundeskanzlerin Merkel als ein Beispiel für ihren Überlegungen für eine Neuregelung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare angeführt. Quelle: dpa

Berlin Die geplante Gleichstellung von Schwulen und Lesben bei der Ehe hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Freitag die umstrittene Gesetzesänderung, durch die künftig auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können. Sie dürfen damit auch gemeinsam Kinder adoptieren. Der Bundestag hatte bereits in der vergangenen Woche zugestimmt.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte an die Adresse von Kritikern, die Gesetzesänderung sei verfassungsgemäß. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Öffnung der Ehe sei nicht notwendig.

Artikel 6 besage, Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es sei aber keine Definition von Ehe in der Verfassung enthalten. Zudem gehe es nicht darum, was die Verfasser des Grundgesetzes unter dem Begriff Ehe verstanden hätten, sondern was Ehe heute im Jahr 2017 bedeute.

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte, das Grundgesetz sei offen für Entwicklungen und wolle auf gesellschaftlichen Wandel reagieren. Die Gesetzesänderung sei ein „Meilenstein der Gleichbehandlung“ für Schwule und Lesben. Der Staat erkenne an, dass Liebe und Verantwortung, die diese füreinander übernähmen nicht zweiter Klasse seien.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback betonte dagegen für seine Landesregierung, die Ehe sei eine Verbindung von Mann und Frau. Das Gesetz werfe schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf, und es werde die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts übergangen. Es bestehe die Gefahr, dass das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werde. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sah Bayern aber ab.

Der neue schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) begrüßte die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die Vielfalt von Lebensformen gehöre zu einer freien Gesellschaft. Menschen, die füreinander Verantwortung übernähmen, müssten mit allen rechtlichen Konsequenzen füreinander einstehen können. Bei der Abstimmung vergangene Woche im Bundestag hatten SPD, Linke und Grüne geschlossen mit Ja votiert, während aus der Union 75 Abgeordnete zustimmten. Insgesamt gab es 393 Ja- und 226 Nein-Stimmen sowie vier Enthaltungen.

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