
Der Bundesrat macht Front gegen die geplante Pkw-Maut. Die Länderkammer meldete am Freitag massive Zweifel an den Einnahmen und der Vereinbarkeit mit EU-Recht an und warnte vor negativen Folgen in Grenzregionen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) kritisierte, die Maut schaffe neue Bürokratie und löse das Problem fehlender Mittel für Verkehrs-Investitionen nicht. Bayern und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigten dagegen die vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe. Sie sind nach Plänen der Bundesregierung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Die Länderkammer machte umfassende Kritik an Dobrindts Konzept deutlich. So bestehen „grundsätzliche Bedenken“, ob der geplante Maut-Ausgleich für Inländer über eine geringere Kfz-Steuer mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses untersagt Benachteiligung von Ausländern. Es bestehe die Gefahr, dass die Kompensation für deutsche Kfz-Halter auf EU-Ebene für rechtswidrig erklärt werde.
So bekommen Autofahrer die Maut zurück
Eigentlich wollte Dobrindt keine Schlupflöcher lassen und für das gesamte Straßennetz Maut kassieren. Nach Protesten aus grenznahen Regionen sollen Pkw-Fahrer aus dem Ausland nun nur noch für die Autobahnen zahlen. Das wäre theoretisch auch für Fahrer aus dem Inland denkbar gewesen. Dann hätte sich für sie aber keine allgemeine Mautpflicht einführen lassen, weil man auch jenseits der Autobahnen quer durch die Republik reisen kann. Daher kamen für Inländer die Bundesstraßen hinzu. Es bleiben aber immer noch 178.000 Kilometer Landes- und Kreisstraßen, die rechtlich betrachtet gratis sind.
Alle inländischen Autobesitzer sollen eine Jahresmaut zahlen, die im Schnitt 74 Euro kostet. Möglich sein soll aber, das Geld nachträglich per Antrag komplett zurückzufordern - wenn man glaubhaft macht, dass der Wagen in den zurückliegenden zwölf Monaten gar nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs war. Diese Beweispflicht sei ein „unzumutbarer Aufwand“, warnt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Das lasse befürchten, „dass ich womöglich auf das Geld, das mir zustünde, schlicht verzichte“.
Die genauen Erstattungsregeln stehen noch nicht fest. Ein Element könnte sein, in einem Fahrtenbuch festzuhalten, wann man von wo nach wo gefahren ist und wie viele Kilometer es waren. Das ließe Rückschlüsse auf die benutzten Straßen zu. Das Verkehrsministerium macht kein Hehl daraus, dass dies nicht ganz unkompliziert wäre. Doch auch bei anderen allgemeinen Gebühren liege die Beweislast nun einmal bei dem, der eine Ausnahme geltend macht. Dobrindt betont aber auch ausdrücklich: „Das ist eine Härtefallregelung und wird auf ganz wenige Fälle anwendbar sein.“
Die Verbraucherzentralen sehen durchaus Interesse an Erstattungen. Es gebe „einen großen Anteil“ von Menschen, die nur auf Landstraßen und innerstädtisch fahren, etwa ältere Leute oder wenn ein Zweitwagen nur zum Einkaufen dient. Das Ministerium hat dagegen per Gutachten ergründet, dass nur weniger als ein Prozent der Autofahrer völlig ohne Bundesstraßen auskommt, die ja auch innerhalb vieler Orte verlaufen. Überhaupt sei es unrealistisch, sagt Dobrindt ironisch, dass sich viele überlegten: „Ja klar, das rote Auto wird nur noch für Autobahnen und Bundesstraßen verwendet und das schwarze Auto ausschließlich für die Kommunalstraßen.“ Auch dass viele eigens Aufzeichnungen machten, um 35 Euro Maut zurückzufordern, sei abwegig.
Wie groß das Schlupfloch werden könnte, muss sich zeigen. Angesichts von 44 Millionen zugelassenen Pkw wären ziemlich schnell Tausende Fälle zusammen. Verbraucherschützer Müller fordert denn auch Nachbesserungen, damit Nicht-Mautpflichtige tatsächlich verschont bleiben. Manche könnten sich indes die Mühe sparen, da ihnen ohnehin keine Mehrbelastung entstehen soll. Denn Inländern soll die Maut durch Reduzierungen der Kfz-Steuer voll ausgeglichen werden. Anderen könnte es dagegen ums Prinzip gehen.
Die Länderkammer beanstandete zudem, dass wegen der Steuerreduzierung „keine nennenswerten Einnahmezuwächse“ für das Verkehrsnetz zu erkennen seien. Um Nachteile für Grenzregionen zu vermeiden, sollten auch Autobahnabschnitte bis zu 30 Kilometer ins Bundesgebiet hinein von der Mautpflicht auszunehmen sein. An den Stichprobenkontrollen über elektronische Nummernschild-Erfassung meldete der Bundesrat Datenschutzbedenken an. Für Inländer reiche der Zahlungseingang der Maut aus, so dass deren Daten gar nicht erhoben werden müssten.
Dobrindt bekräftigte dagegen, die Pkw-Maut sei sinnvoll, fair und gerecht. Der Systemwechsel zu einer stärkeren Nutzerfinanzierung sei „ein europäisches Projekt“. Einführen will er die Gebühr ab 2016 für Autobahnen und Bundesstraßen. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen. Nach Abzug der Systemkosten erwartet Dobrindt daraus 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen ins Straßennetz.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nannte Dobrindts Pläne eine europarechtlich hochproblematische Sonderlösung für Ausländer. Hier werde eine „Pegida-Maut“ ins Spiel gebracht. Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) hob hervor, dass eine Zweckbindung der Mittel für den Verkehr vorgesehen sei. Er wandte sich dagegen, in einem „vorauseilenden Gehorsam gegenüber möglichen Bedenkenträgern in Brüssel schon wieder den Schwanz einzuziehen“.
In den nächsten Wochen befasst sich auch der Bundestag mit den Maut-Gesetzen. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sören Bartol sagte: „Die Bedenken des Bundesrats können wir nicht einfach so vom Tisch wischen.“ Er rechne mit harten Verhandlungen, deren Ergebnis er nicht absehen könne. Grünen-Chefin Simone Peter sagte: „Dieses Bürokratiemonster gehört in den Reißwolf und nicht in die weiteren Beratungen.“