Landtagswahl in NRW 2022 Das müssen Sie beim Ausfüllen des Wahlzettels beachten

Landtagswahl in NRW 2022: Das müssen Sie beim Ausfüllen des Wahlzettels beachten Quelle: dpa

Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Doch wie füllt man seinen Wahlzettel richtig aus? Und ab wann ist ein Wahlzettel ungültig? Ein Überblick.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Wer zukünftig die Regierungsverantwortung in NRW trägt, wird am kommenden Sonntag bei der diesjährigen Landtagswahl entschieden. Wir zeigen, was Sie beim Ausfüllen des Wahlzettels beachten müssen und ab wann ein Wahlzettel ungültig ist.

Welche Informationen befinden sich auf dem Wahlzettel zur Landtagswahl in NRW 2022?

Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen etwa 13 Millionen Bürger wahlberechtigt. Alle Bürger, die wahlberechtigt sind und sich dazu entscheiden bei der Landtagswahl in NRW am 15. Mai 2022 wählen zu gehen, können zwei Stimmen abgeben. Die Erststimme für die Direktkandidaten und die Zweitstimme für die jeweilige Partei, die das Land NRW zukünftig regieren soll.  

Auf dem Wahlzettel finden die Wahlberechtigten deshalb zwei Listen. In der linken Spalte sind die Abgeordneten aus dem zugehören Wahlkreis aufgelistet. Hier geben die Wähler ihre Erststimme ab. In der rechten Spalte haben die Wähler dann die Möglichkeit ihre Zweitstimme abzugeben, denn dort befindet sich dann die Liste mit den einzelnen Parteien. Diese Liste enthält dabei auch die Namen der Spitzenkandidaten, die eine Partei in den Landtag schicken möchten. 

Bei der Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen können die wahlberechtigten Bürger aus 29 Parteien wählen. Die Reihenfolge, in welcher die Parteien auf dem Wahlzettel aufgelistet sind richtet sich nach der Anzahl der erhaltenen Zweitstimmen bei der Landtagswahl 2017. 

Wie setze ich das Kreuz auf dem Wahlzettel bei der Landtagswahl in NRW richtig?

Insgesamt hat jeder Wähler zwei Stimmen – die Erst- und die Zweitstimme. Deshalb dürfen wahlberechtigte Bürger jeweils nur ein Kreuz in der linken und ein Kreuz in der rechten Spalte setzen. Anschließend wird der Wahlzettel gefaltet und direkt in die Wahlurne des Wahllokals gelegt. 

Bürger die per Briefwahl wählen möchten, sollte dies rechtzeitig beantragen. Nach Beantragung erhalten die Wähler dann einen Brief in dem sich neben dem Wahlschein eine eidesstaatliche Erklärung sowie ein roter und ein blauer Umschlag befinden. Der Wahlzettel kommt in den blauen Umschlag, welcher anschließend zugeklebt werden muss. Dann müssen der blaue Umschlag und die eidesstaatliche Erklärung zusammen in den roten Umschlag gelegt werden und können anschließend versendet werden.

Wann ist ein Wahlzettel ungültig? Was müssen Wähler beachten?

Laut der NRW-Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz sind Wahlzettel ungültig,

  • die nicht mindestens einmal so gefaltet sind, dass die Kennzeichnung nicht zu erkennen ist bzw. die bei schriftlicher Stimmabgabe nach § 16 nicht in einem Wahlumschlag abgegeben sind,
  • aus denen sich der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt,
  • die ein besonderes Merkmal, einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthalten.

Es ist auch erlaubt, anstelle eines Kreuzes ein Häkchen oder einen Punkt in der dafür vorgesehenen Spalte zu setzen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung nicht mehrdeutig oder verfassungswidrig ist. Dennoch sollten Wähler bei Unsicherheiten auf andere Symbole oder Zeichen verzichten. Grundsätzlich gilt also: Sobald mehr als ein Kreuz pro Liste gesetzt wird oder zusätzliche Anmerkungen in den Listen gemacht werden, verliert der Wahlzettel seine Gültigkeit.

Aber: Wird ein Wahlzettel aus Versehen ungültig gemacht, kann der Wähler einen neuen Wahlzettel gegen die Rückgabe des ungültigen Wahlzettels erhalten.

Lesen Sie auch: Umfrage zur Landtagswahl in NRW: CDU und SPD fast gleichauf

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%