Laut Umfragen ist es so gut wie sicher, dass die CSU auch 2023 weiterhin deutlich stärkste Kraft im Freistaat bleibt. Doch gewinnt die CSU Stimmen hinzu oder verliert sie die – und kann sie mit den Freien Wählern weiterhin in einer Koalition regieren? Darüber stimmen die Wähler am Sonntag in Bayern in den unzähligen Wahllokalen ab. Die wichtigsten Informationen und Hintergründe zur Öffnung der Wahllokale und zum Ablauf der Wahl.
Landtagswahl Bayern 2023: Wann öffnen die Wahllokale?
Wann öffnen die Wahllokale am Sonntag in Bayern?
Wie üblich öffnen die Wahllokale für die Landtagswahl in Bayern um 8 Uhr und schließen wieder um 18 Uhr. Innerhalb dieser Zeitspanne haben Wahlberechtigte am Sonntag, den 8. Oktober 2023, die Möglichkeit ihre Erststimme für den Vertreter ihres Stimmkreises abzugeben und mit der Zweitstimme eine Partei und somit indirekt einen Kandidaten für den Posten als Ministerpräsident zu bestimmen. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind rechtlich bindend und dürfen nicht verkürzt oder verlängert werden. Wichtig ist, dass die Wahlberechtigten das richtige Wahllokal wählen und dort einen gültig ausgefüllten Stimmzettel einwerfen.
Wie findet man das passende Wahllokal?
Weiterhin besteht landes- wie auch bundesweit die Regelung, dass Wahlberechtigte nicht in ein beliebiges Wahllokal gehen können. Für jede Person, die über das Recht zur Stimmabgabe verfügt, ist ein bestimmtes Wahllokal vorgesehen. In diesem muss der Wahlzettel ausgefüllt und eingeworfen werden. Das jeweilige Lokal befindet sich in der Regel in der näheren Umgebung zur Meldeadresse der stimmberechtigten Person. Wo genau man hingehen muss, erkennt man mithilfe der Wahlberechtigung, auf der jeweils vermerkt ist, in welchem Wahllokal eine Person ihre Stimme abgeben kann. In den meisten Fällen dienen Rathäuser, Gemeindesäle oder Bürgerbüros als Wahllokale.
Welche Funktion haben die Wahllokale?
Zum einen sollen die Wahllokale den organisierten Ablauf der Wahl gewährleisten, zum anderen sollen sie allen Beteiligten der Wahlen Rechtssicherheit bieten. In Deutschland gilt das Wahlgeheimnis als hohes Gut. So sollen die Wahlbüros neutrale Räume bieten, in denen die Entscheidung für einen Kandidaten und eine Partei unabhängig von jeglicher Beeinflussung getroffen werden kann. Daher ist es Parteien, Parteimitgliedern und Politikern verboten, im unmittelbaren Umfeld des Wahlraumes Werbung für Parteien und Politikern zu machen. Auch Wahlplakate dürfen in der unmittelbaren Umgebung eines Wahlbüros nicht aufgehängt werden.
In den Wahllokalen selbst ist ein gegenseitiges Miteinander zur Durchführung der Wahl vorgesehen. Während den Wählern eine sichtgeschützte Wahlkabine zur Verfügung stehen muss, sollen diese gleichermaßen während des Wahlprozesses Stillschweigen über ihre Entscheidung bewahren. Zudem ist vorgesehen, dass die Wahlzettel gefaltet und ohne Sichtbarkeit der Stimme in die Wahlurne eingeworfen werden. Bei der Bundestagswahl 2021 stolperte etwa der Kanzlerkandidat Armin Laschet über diese Hürde, indem er seinen Wahlzettel offen sichtbar einwarf.
Für den organisatorisch korrekten Ablauf übernehmen jeweils ehrenamtliche Wahlhelfer die Verantwortung. Mithilfe eines Wählerverzeichnisses wird die Berechtigung jedes Einzelnen zur Stimmabgabe und die Teilnahme an der Wahl protokolliert.
Darf die Stimmabgabe verweigert werden?
Um stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern zu sein, müssen Bürger grundsätzlich über die deutsche Staatsangehörigkeit und einen Erstwohnsitz im Land verfügen. Darüber hinaus ist die Volljährigkeit ein entscheidendes Kriterium. Mindestens drei Monate müssen Sie vor dem Tag der Wahl zudem in einer bayrischen Gemeinde gemeldet sein.
Am Wahlsonntag sollte zumindest ein Personalausweis zur Identifikation sowie die entsprechende Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Ist alles vorab korrekt im Wahllokal vermerkt, so kann auch allein der Personalausweis reichen. Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Zugang zur Wahl verweigert werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn jemand keine Wahlbenachrichtigung vorlegen, sich zudem nicht ausweisen kann und zusätzlich auch nicht im Wählverzeichnis auftaucht, aber auch kein adäquates Dokument besitzt, etwa einen Wahlschein. Unter diesen Voraussetzungen darf kein Wahlzettel zur Stimmabgabe ausgehändigt werden. Auch, wenn ein Wähler in das falsche Wahllokal kommt, darf kein Stimmzettel ausgehändigt werden. Das Recht zur Stimmabgabe verfällt damit aber nicht. Dies kann allerdings nur im vorgesehenen Wahllokal in Anspruch genommen werden.
Maßgeblich sind auch die Öffnungszeiten der Wahllokale. Diese müssen penibel beachtet werden. Kommt jemand folglich nur wenige Minuten zu spät, verfügt die Person über kein Wahlrecht an diesem Tag mehr. Anders ist dies, wenn jemand noch kurz vor der Schließung am Wahllokal eintrifft, aufgrund einer Schlange vor dem Wahllokal aber bis nach der Schließung auf seinen Wahlzettel wartet. Hier muss die Stimmabgabe gewährt werden.
Wann beginnt die Auszählung der Stimmen?
Die Zählung und Auswertung der Wahlzettel beginnt in der Regel bereits kurz nach 18 Uhr. Briefwahlstimmen werden meist separat von den persönlich abgegebenen Stimmen ausgezählt. Erste Ergebnisse liefern Wahlforschungsinstitute allerdings bereits wenige Minuten nach 18 Uhr. Die Grundlage dafür sind eine Vielzahl zuvor erhobener Meinungs- und Wahlumfragen sowie erste Übermittlungen aus den Wahllokalen. Das amtliche Wahlergebnis steht in der Regel allerdings erst am frühen Morgen des nächsten Tages fest.
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