Landwirte Dürrehilfen gehen nur an kleine und mittlere Unternehmen

Bauern und Landwirte erhalten Dürrehilfen. Quelle: dpa

Von den 340 Millionen Euro schweren Dürrehilfen sollen nur Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz profitieren. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.

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Bund und Länder haben sich im Grundsatz darüber verständigt, wie die angekündigten 340 Millionen Euro Dürrehilfen an die Bauern verteilt werden sollen. Laut Regierungskreisen sollen nur kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz profitieren. Zudem muss ihre Existenz gefährdet sein. Das bedeutet, dass die Ernte oder der Ertrag wegen der Trockenheit mindestens 30 Prozent geringer ausfällt als die durchschnittliche Jahresernte und der Schaden größer ist das das Kapital, das für Investitionen oder Schuldentilgung bereit steht.

An einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung beteiligten sich 14 Bundesländern, Rheinland-Pfalz und das Saarland seien nicht dabei, hieß es. Von den Hilfen ausgeschlossen sein sollen Betriebe, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist oder die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte gewerblich und nicht landwirtschaftlich erzielen. Der Zuschuss soll bis zu 50 Prozent des Schadens abdecken, wird aber bei 500.000 Euro gedeckelt. Für Schäden unter 2500 Euro, gibt es demnach keinen Zuschuss. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen soll angerechnet werden, damit nur bedürftige Höfe profitieren.

Im August hatte Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) bis zu 170 Millionen Euro Dürrehilfen des Bunds in Aussicht gestellt. Die andere Hälfte des Gesamtbetrags sollen die Länder tragen. Insgesamt stünden damit 340 Millionen Euro zur Verfügung, hieß es am Montag. Weitere Details sollen auf Arbeitsebene am Mittwoch geklärt werden. Bis Montag kommender Woche haben die Länder Zeit, Änderungswünsche am Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zu melden. Parallel wird der Entwurf dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und der EU-Kommission geschickt. Eine endgültige Fassung soll am 20. September vorliegen.

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