
Jetzt schaltet sich in den Streit um den Aufkauf von Steuer-CDs, wie es Nordrhein-Westfalen zuletzt immer wieder praktiziert hat, die Bundesjustizministerin ein. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Ankauf und die Auswertung von Steuer-CDs durch ein Gesetz gegen Datenhehlerei künftig verhindern. „Ich unterstütze meinen hessischen Kollegen Jörg-Uwe Hahn, der eine Gesetzesinitiative gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen will. Er plädiert für eine Strafbarkeit des Ankaufs und Erwerbs illegal erhobener Daten“, sagte die Ministerin der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf.
Fragen und Antworten zum deutschen Vermögen in der Schweiz
Seit Juli 2011 ist für Anleger aus der EU auf Zinserträge und Dividenden eine Quellensteuer von 35 Prozent fällig - zuvor waren es 20 Prozent. Deutsche Steuerzahler müssen die Erträge in der Steuererklärung angeben. Die Quellensteuer wird vom Finanzamt voll angerechnet. Bislang werden Kapitalerträge auf Schweizer Konten nicht den deutschen Finanzbehörden übermittelt. Experten schätzen, dass bis zu 150 Milliarden Euro Schwarzgeld aus Deutschland in der Schweiz geparkt sind.
Das zwischen beiden Staaten ausgehandelte Steuerabkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten. Es sieht wie in Deutschland auf alle Kapitalerträge deutscher Kunden bei Schweizer Banken eine Abgeltungssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) von 26,375 Prozent vor. Steuerhinterzieher müssen je nach Höhe und Dauer der Einlagen 21 bis 41 Prozent ihres Altvermögens an den Fiskus nachzahlen. Dabei dürfen sie anonym bleiben. Sobald das Abkommen gilt, dürfen deutsche Steuerbehörden keine Daten-CDs mehr ankaufen.
Das Schweizer Parlament billigte das Abkommen Ende Mai. In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat noch nicht zugestimmt. Die von SPD und Grünen regierten Länder wollen das Vorhaben im Bundesrat stoppen. Sie kritisieren, dass Steuerhinterzieher oft besser wegkämen als ehrliche Steuerzahler. Die deutsche Finanzämter könnten außerdem nichts kontrollieren. Schwarzgeld könne bis zum Inkrafttreten des Abkommens noch beiseitegeschafft werden.
Das Schweizer Bankgeheimnis verbietet es in aller Regel, Kundendaten deutschen Behörden preiszugeben. Deutsche Steuerfahnder sind deshalb auf Informationen über illegale Vermögen angewiesen, die etwa von Mitarbeitern aus Banken herausgeschleust werden.
Das Kopieren von Bankkundendaten auf Datenträger wie eine CD geschieht rechtswidrig und kann sogar strafbar sein. Beim Kauf einer solchen CD zahlt der Staat für gestohlene Daten große Summen. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 entschieden, dass die Nutzung gekaufter CDs mit Daten möglicher Steuersünder bei der Strafverfolgung erlaubt ist. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (2 BvR 2101/09).
Unabhängig davon hat die Schweizer Justiz im März 2012 Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder erlassen. Mit dem Ankauf einer Daten-CD hätten sie Beihilfe zur Wirtschaftsspionage geleistet und gegen das Bankgeheimnis verstoßen.
Der Ankauf von Kundendaten Schweizer, Luxemburger und Liechtensteiner Banken dürfte den deutschen Finanzbehörden seit 2006 mehr als eine Milliarde Euro an Straf- und Nachzahlungen eingebracht haben. Das geht aus offiziellen Angaben und Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hervor. Allein Nordrhein-Westfalen kassierte bis April dieses Jahres laut Finanzministerium 500 Millionen Euro.
Sie kritisierte auch die Blockade der SPD-geführten Länder gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz: „Mit dem Abkommen wollten wir eine legale Grundlage schaffen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ich finde es unverantwortlich, dass SPD und Grüne das Steuerabkommen aus populistischen Gründen scheitern lassen.“





Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hält solche CD-Käufe dagegen weiter für absolut legitim. „Ich bin dafür, alle Steuer-CDs zu kaufen, derer wir habhaft werden können, und sie zu nutzen. Denn das bringt dem Fiskus sehr, sehr viel Geld“, sagte Albig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Als „heuchlerisch“ kritisierte Albig, dass die FDP dies Hehlerei nenne. Die Liberalen erweckten damit den Eindruck, es sei legitim, den Steuerstaat zu beklauen. Die Kronzeugenregelung in Prozessen oder der Unterwanderung organisierter Kriminalität seien Beispiele dafür, dass der Staat immer wieder Kriminelle nutze, um andere Kriminelle zu bekämpfen.
Nach einem Bericht des Magazins „Focus“ hängt der Preis für Steuerdaten-CDs erheblich von der Aufbereitung der gespeicherten Daten ab. So habe das Land Nordrhein-Westfalen zuletzt für vier Steuer-CDs zum Teil weniger gezahlt als zunächst berichtet worden war. Die schwierige Auswertung der Daten habe den Preis gedrückt.
Demnach kostete die Disc der Coutts Bank, die von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bearbeitet wird, nur etwas mehr als eine Million Euro. Ursprünglich waren 3,5 Millionen Euro im Gespräch. Ein Ermittler sagte laut „Focus“: „Die Auswertung dieser CD ist schwierig.“ Es gebe Probleme, die Klarnamen der Steuersünder
herauszufiltern.