Lex Ryanair GroKo stärkt die Rechte der Fluggäste bei Verspätungen

Ryanair verhindert per Klausel in den AGBs, dass Fluggäste ihre Rechte auf Entschädigung wahrnehmen. Die künftige GroKo will das per Gesetz stoppen.

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Im Verspätungsranking des Fluggastrechteportals EUclaim für das Jahr 2017 steht Ryanair auf Rang zwei, hinter Lufthansa. Quelle: CLODAGH KILCOYNE

Berlin Flugreisende in Deutschland müssen mitunter viel Geduld und Nerven aufbringen. Vor allem wenn die Flieger zu spät sind oder manche Flüge einfach gestrichen werden. Das Fluggastrechteportal EUclaim hat unlängst für das Jahr 2017 ermittelt, dass Lufthansa mit 855 Verspätungen über drei Stunden die unpünktlichste Airline in Deutschland ist. Konkurrent Ryanair folgt mit 607 Verspätungen auf Rang zwei. Dahinter kommt Eurowings mit 548 Verspätungen.

Bei Flugausfällen und massiven Verspätungen haben Passagiere häufig ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Doch der Teufel steckt im Detail. Denn für solche Fälle, sogenannte Streuschäden, die mit kleinen Beträgen viele Verbraucher betreffen, gab es bisher keine praktikable Lösung. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt erst ab einem Schaden von knapp 2000 Euro der Klageweg beschritten wird.

Kommt es zu Verspätungen und Flugausfällen stehen Reisenden gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung bis zu 600 Euro zu - drei Jahre rückwirkend. Laut EUclaim waren im vergangenen Jahr über zwei Millionen Passagiere entschädigungsberechtigt. Um zu ihrem Recht zu kommen, können Betroffene auch Portale wie EUclaim oder Flightright einschalten. Diese versuchen dann, die Ansprüche einzutreiben. Bei Erfolg erhält der Kunde die Entschädigung – und das Portal eine Provision.

Diese Form des Inkasso ist Ryanair ein Dorn im Auge. Die Airline hat deshalb in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein „Abtretungsverbot“ für Ausgleichs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüche stehen, das offenkundig darauf abzielt, zu verhindern, dass geschädigte Passagiere ihre Rechte gegenüber der Fluglinie mit Hilfe von Fluggastrechte-Portalen einklagen. Die künftige Große Koalition will diesem Treiben nun endgültig einen Riegel vorschieben.

„Mit Blick auf kleine Streuschäden prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB“, heißt es in einem dem Handelsblatt vorliegenden Eckpunkte-Papier aus den Koalitionsverhandlungen. Im Zuge der Einführung einer Musterfeststellungsklage, auf die sich Union und SPD jetzt verständigt haben, soll auch dieser Aspekt geregelt werden.

Dieser Punkt war vor allem der Union wichtig. Also dass in einem Gesetz differenziert wird nach Massenschäden, für die eine Verbraucher-Musterklage infrage kommen kann, und kleinen Streuschäden. Das können zum Beispiel auch überhöhte Telefongebühren sein, die im Einzelfall einen geringen Schaden ausmachen, aber in der Summe viele Verbraucher betreffen können. Um die Durchsetzung solcher Ansprüche sollen sich künftig kommerzielle Dienstleister kümmern dürfen.

Im Fall von Ryanair wurde die Airline zwar erst jüngst durch ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 17 C 5050/17, Urteil vom 11.01.2018) ausgebremst. Die Richter hatten die Anwendung ausländischen Rechts und damit die umstrittene AGB-Klausel für unzulässig erklärt. Begründung: Ein Verbraucher, der einen Flug in Deutschland bucht, könne davon ausgehen, dass auch deutsches Recht gilt.

Jedoch: Der GroKo reicht das Urteil nicht aus. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Ryanair einen anderen Weg finde, um Entschädigungen zu entgehen, sagte eine mit den Verhandlungen vertraute Person dem Handelsblatt. Es gehe dabei auch nicht nur in erster Linie um die Wahrung von Verbraucherrechten, sondern auch darum, Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Denn Billigflieger wie Ryanair preisten in ihr Kalkulation bereits ein, dass Verspätungen nicht eingeklagt würden. Damit verschafften sich die Unternehmen aber quasi einen „Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch“. Daher wolle man ein „Abtretungsverbot“ der Ansprüche an Online-Rechtsdienstleister wie Flightright auf jeden Fall gesetzlich ausschließen.

Damit wäre auch das Geschäftsmodell des Unternehmens mit Sitz in Potsdam dauerhaft gesichert. Nämlich: Fluggast-Rechte für Kunden gegen Provision durchzusetzen, indem abgetretene Ansprüche gebündelt eingeklagt werden. Besonders oft klagt Flightright nach eigenen Angaben gegen Billigairlines wie Ryanair und Easyjet. Bei Erfolg wird etwa ein Viertel der Entschädigung als Provision fällig.

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