Lizenzen und Patente Politik geht gegen Steuertricks vor

Der Finanzausschuss des Bundestags hat eine „Lizenzschranke“ beschlossen. Sie soll verhindern, dass Großkonzerne Erträge, die sie mit Lizenzen erzielen, in Niedrigsteuerländer verlagern. Das soll dem Mittelstand helfen.

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Der Gesetzgeber will die Verschiebung von Einnahmen in Niedrigsteuerländer zukünftig verhindern. Quelle: dpa

Berlin International agierende Unternehmen können ihre Steuerlast in Deutschland nicht mehr durch Tricks mit Lizenzen senken. Künftig soll verhindert werden, dass Großkonzerne Erträge, die sie mit Lizenzen oder Patenten machen, in Niedrigsteuerländer verlagern und so den zu besteuernden Gewinn kleinrechnen – ohne dass dort tatsächlich Forschung erfolgt. Mit der am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages gebilligten „Lizenzschranke“ wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte eingeschränkt, wenn die Einnahmen ins Ausland fließen und dort nicht oder kaum besteuert werden.

Damit würden Wettbewerbsnachteile rein national tätiger Unternehmen und des Mittelstandes verringert, denen die Nutzung solcher Modelle verwehrt sei, erklärten die Unions-Politiker Antje Tillmann und Mathias Middelberg. Gerade US-Konzerne hätten solche Gestaltungen vielfach genutzt, um ihre Gesamtsteuerlast zu reduzieren, was ihnen Wettbewerbsvorteile zu Lasten inländischer Firmen gebracht habe.

Bisher können Unternehmen etwa Patente in Deutschland entwickeln, die Einnahmen daraus aber in andere Länder verschieben, indem sie quasi Nutzungsgebühren an Töchter zahlen. Zahlreiche EU-Länder locken multinationale Konzerne über diese sogenannten Lizenz- oder Patentboxen mit niedrigen Steuern für diese Einnahmen. Das führt zum Steuerwettbewerb zwischen Staaten. Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) haben deshalb bereits vereinbart, dass ein Staat Unternehmen nur dann eine Lizenzbox-Regelung gewähren darf, wenn es in dem Land tatsächlich forscht und entwickelt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat.

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