Lobby-Geschenk? Bundesrechnungshof rügt die E-Auto-Prämie

Bei der Bezuschussung von Elektroautokäufen könnten die Autohersteller ihren Anteil mit anderen Rabatten verrechnet haben, während der Bund voll zahlte. Quelle: dpa

4000 Euro Prämie gibt es beim Kauf eines neuen Elektroautos – so sollen mehr klimaschonende Fahrzeuge auf die Straße kommen. Doch das Zustandekommen der Prämie sorgt nun für harsche Kritik.

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Mit deutlicher Kritik an der Bundesregierung hat der Bundesrechnungshof die Kaufprämie für Elektroautos gerügt. „Die deutsche Automobilindustrie hat die Entscheidung der Bundesregierung zum Umweltbonus und zu dessen Ausgestaltung wesentlich beeinflusst“, heißt es in einem Prüfbericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Behörde weist nachdrücklich auf die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums „zu Unbefangenheit und Neutralität bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben“ hin, Entscheidungen müssten nachvollziehbar und transparent sein. Verantwortlich war bei den Verabredungen zur Einführung der E-Auto-Prämie von bis zu 4000 Euro der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Die Idee war im Rahmen der nationalen Plattform Elektromobilität entstanden, an der auch die Automobilindustrie beteiligt war. Die Richtlinie trat am 2. Juli 2016 in Kraft und soll helfen, dass mehr Elektroautos zum Schutz des Klimas auf die Straße kommen.

Der Kauf eines batteriebetriebenen Autos wird mit einem Umweltbonus von 4000 Euro und der eines Hybrid-Neufahrzeugs mit 3000 Euro bezuschusst. Der Bund und die Automobilindustrie sollen jeweils die Hälfte beitragen. Die über den Energie- und Klimafonds zu Verfügung stehenden Bundesmittel betragen 600 Millionen Euro. Beantragt werden kann sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Gerügt wurde auch ein zu hoher Personalbedarf bei der Umsetzung der Prämie.

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Besonders kritisieren die Prüfer staatlicher Ausgaben, dass die Automobilindustrie ihren Beitrag offensichtlich minimiere, während von staatlicher Seite Steuergelder für die Prämie zugeschossen werden. „Maßgeblich für die Bemessung des Beitrags der Automobilhersteller zum Umweltbonus ist der sogenannte Nettolistenpreis des Basismodells“, heißt es in dem Bericht.

Ausgehend von diesem Preis müsse der Verkäufer dem Käufer mindestens einen Nachlass bei Elektroautos von 2000 und bei Hybrid-Fahrzeugen von 1500 Euro gewähren. Je nach Modell erhalten Käufer aber ohnehin Abschläge auf die Listenpreise von Neufahrzeugen, „die – wie aktuell die "Diesel-Umtauschprämie" zeigt – deutlich über den von der Automobilindustrie gewährten Umweltbonus hinausgehen.“ Ein echter Beitrag der Automobilindustrie zur Stärkung der E-Auto-Nachfrage durch richtige Kaufanreize trete damit erst dann ein, „wenn Nachlässe gewährt werden, die über 1500 beziehungsweise 2000 Euro hinausgehen“. Die Prüfungen legten nahe, dass der von Hersteller-Anteil an der Kaufprämie häufig mit bereits bestehenden Rabatten verrechnet wurde.

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