Lockerungen nur für Geimpfte? Der Ethikrat und die Angst vor der Entscheidung

Quelle: dpa

Haben Menschen mit Impfung mehr Rechte als ihre noch nicht geimpften Nachbarn? Der Ethikrat kündigte eine Empfehlung an – um seine Entscheidung dann nur zu verschieben. Für Unternehmen sieht die Sache dennoch anders aus. Ein Kommentar.

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Wer hofft, nach einer Impfung wieder schrittweise in sein altes Leben zurückkehren zu können, sieht sich nach dem Auftritt des Ethikrats erst einmal enttäuscht.

So lange die Frage im Raum stehe, ob ein Geimpfter nicht doch noch andere Menschen anstecken könne, seien Sonderreglungen nicht denkbar, befanden die Wissenschaftler bei ihrem Auftritt am Donnerstagmorgen in Berlin. Einzige Ausnahme: Der Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen – mit einem Impfschutz soll er schon jetzt erlaubt werden.

Der Ethikrat als gesellschaftliche Moralinstanz kreißte – und gebar doch nur eine Maus. Letzten Endes bedeutet das heutige Votum nur, dass die umstrittene Entscheidung über „Sonderrechte“ für Geimpfte noch einmal verschoben wird.

Wobei Begriffe wie „Sonderrechte“ oder gar „Privilegien“ schon grundfalsch sind – schließlich geht es im Kern darum, die durch die Pandemie eingeschränkten Grund- und Freiheitsrechte der Bürger wiederherzustellen.

Vertragsfreiheit erlaubt Differenzierung

Bei der „Privilegien-Debatte“ geht es aber nicht nur darum, möglichst bald wieder Menschen einladen oder selbst verreisen zu können. Für die auf Lockerungen dringende Wirtschaft ist es entscheidend, ob die täglich größer werdende Zahl der Geimpften rechtlich anders betrachtet wird als die ohne Impfschutz.

Ausdrücklich wies der Ethikrat darauf hin, dass private Anbieter den Zugang zu ihren Waren und Dienstleistungen von einer Impfung abhängig machen dürfen. Privatpersonen oder Unternehmen dürfen also grundsätzlich selbst entscheiden, mit wem sie geschäftlich in Kontakt treten wollen – das ist der Ausfluss der Vertragsfreiheit. „Wenn also zum Beispiel Restaurants wieder öffnen oder Konzerte wieder stattfinden, können Veranstalter diese nur Geimpften anbieten, um für sich zu werben oder ihre Mitarbeiter zu schützen“, sagte der Vize-Vorsitzende des Ethikrats Volker Lipp.

Das ist immerhin ein kleiner Fortschritt, der natürlich nur dann wirkt, wenn staatlich angeordneten Schließungen aufgehoben oder gelockert werden. Auch wenn also die große Frage nach den Konsequenzen des Impfschutzes noch offen blieb – so wurde immerhin das Prinzip der Vertragsfreiheit und der freien Entscheidung der Unternehmen hervorgehoben. Eine Differenzierung ist also möglich – an dieser Einordnung kommt dann auch der regelwütige Staat nicht so schnell vorbei.

Mehr zu Thema: Kann der Ticketverkäufer CTS Eventim besser Impftermine organisieren als andere Anbieter? Inhaber und Chef Klaus-Peter Schulenberg ist davon überzeugt. Er will beweisen, dass Eventim mehr kann als Konzertspektakel – oder Mautstreitereien.

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