Lohngerechtigkeit Koalition geht gegen Lohnlücke zwischen Frauen und Männern vor

Frauen verdienen in Deutschland weniger als Männer. Ein neues Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, soll für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. Der Opposition geht das Gesetz aber nicht weit genug.

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Mitglieder der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen demonstrieren vor dem Reichstag in Berlin. Quelle: dpa

Berlin Der Bundestag hat nach monatelangen Beratungen am Donnerstag ein Gesetz der Koalition für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verabschiedet. Der Kern der Neuregelung: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten künftig einen Auskunftsanspruch über die Lohnstrukturen in ihrer Firma. Sie sollen erfahren können, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit bewertet wird und wie sie im Vergleich zu Kollegen dastehen. Notfalls können sie dann eine höhere Bezahlung einklagen. Zudem müssen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, die einen Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen haben, künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Lohngleichheit informieren. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen.

Familien- und Frauenministerin Manuela Schwesig sagte, erstmals werde in einem eigenen Gesetz das Prinzip festgeschrieben: „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.“ Die Regierung wolle, dass Frauen genauso fair bezahlt würden wie Männer. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, durch Berichtspflichten und Prüfverfahren müssten sich die Unternehmen künftig mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. „Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die SPD-Politikerin.

Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. Die Linken-Politikerin Sabine Zimmermann sprach von „Alibi-Politik“, die Grünen-Parlamentarierin Ulle Schauws von einer „Luftnummer“. Beide beanstandeten, dass Frauen erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Mitarbeitern das Auskunftsrecht bekommen sollen. Notwendig sei zudem ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht allein den risikoreichen Klageweg gehen müssten.

Dem Gesetz waren zähe Verhandlungen in der großen Koalition vorausgegangen. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union hatte vor zu großer Bürokratie für die Arbeitgeber gewarnt. Diesen Bedenken widersprach Schwesig jedoch: „Lohntransparenz ist keine Bürokratie, sondern führt zu mehr Zufriedenheit in den Unternehmen.“

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen fünf bis sieben Prozent.

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