Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehaltslücken

Erfolg für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: Der Bundestag hat nach monatelangen Beratungen am Donnerstag ein Gesetz der Koalition für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verabschiedet.

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Gehälter sollen in Deutschland nicht länger ein Tabu-Thema sein. Quelle: dpa

Düsseldorf Das neue „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“ soll unter anderem verhindern, dass Frauen bei gleicher Arbeit künftig weniger verdienen als Männer. Am 12. Mai 2017 soll dann die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgen. Läuft alles glatt, tritt das neue Gesetz am 1. Juni in Kraft.

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten künftig einen Auskunftsanspruch über die Lohnstrukturen in ihrer Firma. Sie sollen erfahren können, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit bewertet wird und wie sie im Vergleich zu Kollegen dastehen. Notfalls können sie dann eine höhere Bezahlung einklagen. Zudem müssen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, die einen Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen haben, künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Lohngleichheit informieren.

Familien- und Frauenministerin Manuela Schwesig sagte, erstmals werde in einem eigenen Gesetz das Prinzip festgeschrieben: „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.“ Die Regierung wolle, dass Frauen genauso fair bezahlt würden wie Männer. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, durch Berichtspflichten und Prüfverfahren müssten sich die Unternehmen künftig mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. „Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die SPD-Politikerin.

Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. Die Linken-Politikerin Sabine Zimmermann sprach von „Alibi-Politik"“, die Grünen-Parlamentarierin Ulle Schauws von einer „Luftnummer“. Beide beanstandeten, dass Frauen erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Mitarbeitern das Auskunftsrecht bekommen sollen. Notwendig sei zudem ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht allein den risikoreichen Klageweg gehen müssten.

Arbeitgeber halten das für überflüssig. Lufthansa-Personalvorständin Bettina Volkens etwa sagt: „Wir sind tariflich gebunden oder haben systematische Arbeitsbewertungsverfahren zur Entgeltfindung und gehen davon aus, dass diese geschlechtsneutral sind.“ Manch anderer Chef befürchtet das Ende leistungsgerechter Entlohnung oder sogar den Trend zum Einheitsgehalt.

Auch Gewerkschaften geht das Gesetz dagegen nicht weit genug, da Sanktionsmöglichkeiten für unwillige Arbeitgeber fehlen. Vergütungsexpertin Henrike Platen vom Verband berufstätiger Frauen (BPM) sieht vor allem einen Wettbewerbsvorteil für Arbeitgeber. Gehaltstransparenz sei kein „Zwangs-FKK“, sondern eine „kluge Methode, Arbeit sexy zu machen“. Denn, „Fairpay hilft, Fachkräfte zu finden und für eine moderne Unternehmenskultur zu begeistern — und zwar Männer wie Frauen.“

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