Maas will Gesetz vorzeitig prüfen Immer Ärger mit der Mietpreisbremse

Der Kritik an der Mietpreisbremse reißt nicht ab. Eigentlich sollte das umstrittene Gesetz erst drei Jahre nach der Verabschiedung überprüft werden. Doch Justizminister Heiko Maas will den Termin vorziehen.

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Die Mietpreisbremse war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten; seitdem wurde immer wieder Kritik geäußert. Quelle: dpa

Berlin Das Bundesjustizministerium will die Auswirkungen der Mietpreisbremse schneller als geplant unter die Lupe nehmen. Während bislang eine Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes geplant war, soll nun eine Zwischenbewertung Aufschluss darüber geben, ob und wie die Mietpreisbremse in der Praxis funktioniert. Der Auftrag sei ausgeschrieben, aber noch nicht vergeben, bestätigte eine Sprecherin des von Heiko Maas (SPD) geführten Ministeriums auf Nachfrage des Handelsblatts.

Das Gesetz war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten; seitdem wurde immer wieder Kritik geäußert. „Die Mietpreisbremse wirkt bei weitem nicht so, wie von uns erhofft“, sagte noch am Montag Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), und präsentierte zwei aktuelle Untersuchungen des Forschungs- und Beratungsinstituts Regio Kontext und des Instituts für soziale Stadtentwicklung (IFSS).

Ernüchternd sei, dass die Kluft zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete in bestehenden Mietverhältnissen und den aktuellen Angebots- und Wiedervermietungsmieten nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse nicht kleiner geworden sei. Vergleiche man den Zeitraum nach Einführung der Mietpreisbremse bis zum 30. Juni 2016 mit dem Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum Inkrafttreten der Mietpreisbremse in den vier untersuchten Städten Berlin, Hamburg, München und Frankfurt, dann gebe es keine nennenswerten Unterschiede.

In den Gebieten, wo Kommunen die Mietpreisbremse eingeführt haben, dürfen Vermieter bei Wiedervermietung einer frei werdenden Wohnung nur noch zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels verlangen. Der Neubau ist von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Ausnahmen gibt es nach umfassender Modernisierung und wenn die Miete vorher schon höher war. Die Untersuchungen zeigten, so Siebenkotten, dass die Wiedervermietungsmieten in mehr als 100.000 Fällen die Obergrenzen der Mietpreisbremse um zwischen 28,7 und 49,3 Prozent überstiegen.

Der Vorsitzende des Mieterbundes forderte darum schnelle Korrekturen. Die Vorschriften der Mietpreisbremse „werden in großem Stil missachtet“. Vermieter hielten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Hinzu käme, dass Mieter bisher nur in wenigen Fällen eine Überprüfung der Mietpreisobergrenzen-Regelung rügten, weil sie die Auseinandersetzung mit dem Vermieter meiden würden.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hält es für noch zu früh, das 2015 eingeführte Gesetz für gescheitert zu erklären. Dafür seien weitere Untersuchungen nötig, sagte am Dienstag BBSR-Direktor Harald Herrmann in Berlin.


„Wir müssen bauen, bauen, bauen“

Siebenkotten räumte ein, dass die Untersuchungen nicht vollständig repräsentativ seien. Sie beruhen auf Datenbeständen von Immobilienscout24. Das bedeutet, dass Wohnungen, die nicht über diese Immobilienplattform angeboten würden, sondern zum Beispiel über Wartelisten bei Genossenschaften oder kommunalen Wohnungsunternehmen beziehungsweise über private Empfehlungen und persönliche Kontakte vermietet, nicht berücksichtigt sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte bereits an, die Mietpreisbremse verschärfen zu wollen. So ist beispielsweise eine gesetzliche „Verpflichtung der Vermieterinnen und Vermieter zur Offenlegung der Vormiete“ vorgesehen. Mieter müssten Kenntnis über die Höhe der Vormiete haben, um zu beurteilen, ob die aufgerufenen Mieten zulässig sind, heißt es im Fraktionsbeschluss vom 1. September. Zudem solle ein Rückzahlungsanspruch für erhöhte Mietzinszahlungen ab Vertragsschluss eingeführt werden.

Dem scheint die Union nicht abgeneigt zu sein. „Wenn wir feststellen, dass die Mietpreisbremse in der Praxis noch nicht befriedigend funktioniert, müssen wir die Mieter in die Lage versetzen, ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen zu können“, sagt Jan-Marco Luczak, Mietrechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es gehe aber nicht nur darum, bei der Mietpreisbremse nachzujustieren, sondern vor allem darum, die Ursachen steigender Mieten zu bekämpfen. Aus Unionssicht gehört vor allem die steuerliche Förderung von Wohnungsbau dazu. Um dieses Thema hatten Union und SPD monatelang gerungen und im frühen Sommer auf Eis gelegt.

Zusätzliche Verschärfungen der Mietpreisbremse durch die Hintertür, etwa durch Änderungen beim Mietspiegel, lehnt die Union ab. „Wenn die Mieten der letzten acht Jahre den Mietspiegel bestimmen, hätte das zur Folge, dass die ortsübliche Vergleichsmiete sofort erheblich sinkt und auf niedrigem Niveau eingefroren bleibt. Dies würde die Mietpreisbremse nachträglich massiv verschärfen, jede Dynamik und Anreiz zum Wohnungsneubau wäre damit erstickt, sagte Luczak. „Wir können den Wohnungsmangel nicht mit den Stellschrauben des Mietrechts lösen, sondern wir müssen bauen, bauen, bauen!“

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