




Die Bundesregierung räumt Mängel bei der Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen an den Flughäfen ein. An einigen Airports hätten einige Länder Qualitätskontrollen nicht ausreichend durchgeführt, erklärte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Die Linke und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderten die Regierung auf, die Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen rückgängig zu machen.
Die EU-Kommission hatte Ende Mai angekündigt, Deutschland wegen möglicher Mängel bei den Sicherheitskontrollen an Flughäfen zu verklagen. Nach Ansicht der EU-Behörde werden diese Maßnahmen an deutschen Airports zu selten und zu lückenhaft überwacht.
5 Fakten zu Körperscannern in Deutschland
In der Bundesrepublik werden die Körperscanner an insgesamt sieben Flughäfen genutzt. Bei internationalen Flügen an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München und Stuttgart. Bei nationalen Flügen an den Flughäfen Köln/Bonn, Stuttgart und Düsseldorf.
An deutschen Flughäfen sind die Modelle Provision ATD und der Provision 2 des US-Herstellers L3 Communications im Einsatz.
Die in Deutschland eingesetzten Körperscanner gelten als unschädlich für die Gesundheit. Sie nutzen die sogenannte Milimeterwellentechnologie – die unbedenklich sein soll. Im Gegensatz zu originalen Nacktscannern und ähnlichen Gerätetypen, die zum Beispiel mit Röntgenstrahlen arbeiten.
Die „Strichmännchen-Funktion“ der eingesetzten Körperscanner-Software ist das, was Entwickler umgesetzt haben, um die Kritik von Ethikern und Datenschützern aufzugreifen. Statt der nackten Körper sind nur noch symbolhafte Zeichnungen der Person auf dem Bildschirm zu sehen. Zudem werden die Bilder nicht gespeichert, sondern nach Ansicht wieder gelöscht.
Wer sich als Passagier hierzulande nicht in den Körperscanner stellen möchte, muss das heute noch nicht. Derzeit werden die mithilfe des Körperscanners untersuchten Passagiere noch zufällig ausgewählt. Die Zahl der so kontrollierten Menschen ist also noch vergleichsweise gering. Wer die Körperscanner-Kontrolle verweigert, darf aber trotzdem fliegen – anders als etwa in Großbritannien oder den USA. Derjenige muss sich dann stattdessen einer ausführlichen Untersuchung durch einen Sicherheitskontrolleur unterziehen.
Die Klage geht laut Innenressort auf eine EU-Inspektion von 2012 zurück. Schlechte Kontrollen an sich würden Deutschland nicht direkt vorgeworfen, betont das Ministerium. Es gehe nicht um die Qualität der Sicherheitskontrollen selbst, sondern um deren Qualitätskontrolle durch den Staat. Die Bundesrepublik habe nach der Inspektion auch unverzüglich Verbesserungen eingeleitet.
Die Regierung räumte in der Antwort auf die Parlamentsanfrage nun allerdings ein, es gebe an dieser Stelle noch immer Defizite. „Die Auswertung der Qualitätskontrollberichte für das Jahr 2014 zeigt, dass an einigen Flughäfen von einigen Ländern die Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Häufigkeit durchgeführt worden sind“, heißt es in dem Papier, über das als erstes die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet hatte. Für die Durchführung dieser Qualitätskontrollen seien die Länder zuständig. Bei der Zuständigkeit für die deutschen Flughäfen gilt ein kompliziertes Gefüge zwischen Bund und Ländern.
Allerdings hat die EU-Kommission in der Vergangenheit auch schon Sicherheitskontrollen selbst beanstandet. An Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main hatte die Behörde Ende 2014 brisante Sicherheitsrisiken entdeckt. Den Prüfern war es bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln.
Die Polizeigewerkschaft GdP sieht die Ursache für die Probleme in der Privatisierung der Sicherheitskontrollen und forderte eine Rückführung dieser Aufgaben in die Hände der Bundespolizei. Auch Linksfraktionsvize Jan Korte plädierte dafür. Seit einigen Jahren werden die Gepäck- und Passagierkontrollen an Flughäfen überwiegend von privaten Firmen gemacht.
Korte mahnte, selbst wenn die Länder in diesem Fall schuld seien an der Klage der EU-Kommission, gebe es auch im Verantwortungsbereich des Bundes Schwierigkeiten. „Es ist ja bekannt, dass es auch bei den Flughäfen in Zuständigkeit des Bundes Sicherheitsprobleme gab“, mahnte Korte. „Der Fehler scheint im System zu liegen: Wer Sicherheit in die Hände Privater legt, macht die Qualität zum Kostenfaktor.“