Malta-Masche Kommunen fordern Sanktionen gegen „Reichsbürger“

Die rechtsextreme „Reichsbürger“-Bewegung hält Städte und Gemeinden mit fingierten Geldforderungen in Atem. Ein besonders krasser Fall in Thüringen ruft nun die kommunalen Spitzenverbände auf den Plan.

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Als „Reichsbürger“ bezeichnen sich Deutsche, die von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen und daher die Bundesrepublik und ihre Institutionen nicht anerkennen.

Berlin Ein sogenannter Reichsbürger hat den Landkreis Sonneberg in Thüringen mit einer Forderung von rund 4 Millionen Euro konfrontiert. Entsprechende Informationen des Handelsblatts bestätigte die Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts des Landratsamts, Anja Rüger. Demnach hat ein Anhänger der rechtsextremen Bewegung aus Thüringen die Landrätin des Landkreises, Christine Zitzmann, ins Schuldenregister Uniform Commercial Code (UCC) des Bundesstaates Washington eintragen, um in weiteren Schritten über ein Inkasso-Unternehmen auf Malta („Malta-Masche“) zu versuchen, die Forderung „in nicht unerheblicher Höhe“ durchzusetzen. Daraufhin habe der Landkreis die Löschung der unberechtigten Forderung bei der zuständigen US-Behörde beantragt, die dann aus dem Register entfernt worden sei.

Als „Reichsbürger“ bezeichnen sich Deutsche, die von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen und daher die Bundesrepublik und ihre Institutionen nicht anerkennen. Auch Mitarbeiter anderer Kommunen werden deshalb häufig mit Geld- oder Schadensersatzforderungen konfrontiert.

„Es handelt sich hier um Fantasieforderungen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, dem Handelsblatt. Bescheide, die in derartigen Fällen erteilt würden, kosteten Zeit und Geld und blockierten andere, wichtige Tätigkeiten. „Das ist nicht hinnehmbar“, betonte Landsberg und forderte die Politik zum Handeln auf. „Wir brauchen Regelungen, dass Personen, die derartige unsinnige Verfahren anstreben und damit die Verwaltung blockieren, für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen müssen“, sagte er. „Pöbeleien, Drohungen und Angriffe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen konsequent mit aller Schärfe umgehend verfolgt und geahndet werden.“

Auch der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans Günter Henneke, bestätigte Versuche von „Reichsbürgern“, fingierte Geldforderungen mit Hilfe von Inkassogesellschaften und Gerichten in Malta gegen Amtsträger in Deutschland durchzusetzen. „Dabei handelt es sich um eine zu verurteilende Vorgehensweise, um unsere Behörden zu beschäftigen und dem Staat insgesamt Schaden zuzufügen“, sagte Henneke dem Handelsblatt. „Wir sind gut beraten, uns durch solche Unverfrorenheiten nicht herausfordern zu lassen.“

In diesem Zusammenhang sei auch bemerkenswert, so Henneke weiter, dass „Reichsbürger“ mitunter nicht zögerten, sich über die Jobcenter ihren Lebensunterhalt von den deutschen Steuerzahlern finanzieren zu lassen. Man habe bereits die Landkreise über die Problematik in Kenntnis gesetzt und dabei auf die jüngste Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen.

Das Bundesjustizministerium hatte zuletzt zwar erklärt, nicht direkt auf die Geschäftstätigkeit des Inkasso-Unternehmens Einfluss nehmen zu können. Auch sei es nicht möglich, in Zusammenarbeit mit den US-Behörden zukünftig Eintragungen von fingierten Schadenersatzansprüchen in das UCC-Schuldenregister zu unterbinden. Allerdings könnten unberechtigte Forderungen auf Antrag „sofort gelöscht“ werden, erklärte das Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag.


Kommunen laut Umfrage schlecht auf „Reichsbürger“ vorbereitet

Allerdings sind offenbar viele Kommunen schlecht auf den Umgang mit „Reichsbürgern“ vorbereitet. Das legt eine dem Handelsblatt vorliegende Umfrage der Kanzlei Luther zur Geltendmachung von Fantasieforderungen durch „Reichsbürger“ nahe. An der im August und September 2016 durchgeführten Befragung haben 54 Städte und Kreise teilgenommen.

Nach der Auswertung der Ergebnisse ergibt sich folgendes Bild: Fast alle befragten Kommunen hatten schon einmal Kontakt mit „Reichsbürgern“  (98 Prozent). Über zwei Drittel der Teilnehmer (68,5 Prozent) wurden sogar schon mehr als zehn Mal von „Reichsbürgern“ kontaktiert. Dabei konfrontierten Anhänger der Bewegung in drei Viertel der Fälle die Mitarbeiter der Gemeinden mit angeblichen Geld- oder Schadensersatzforderungen. Knapp die Hälfte der Kommunen hat darauf allerdings nicht reagiert. Die Experten der Kanzlei ziehen daraus den Schluss: „Viele Kommunen sind auf eventuelle rechtliche Forderungen überhaupt nicht vorbereitet.“

Gemeint ist die „Malta-Masche“, mit der „Reichsbürger“ von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes Geld einfordern, obwohl weder Schuld noch ein entstandener Schaden nachgewiesen werden kann. Die „Reichsbürger“ tragen die Fantasieforderungen in das Online-Handels-Register Uniform Commercial Code (UCC) in den USA ein, wobei dort nur angegeben werden muss, dass der Schuld bislang nicht widersprochen wurde. Weitere Nachweise werden nicht benötigt. Die Forderungen werden dann an von „Reichsbürgern“ gegründete Inkassounternehmen auf Malta abgetreten. Die bekommen von einem Gericht auf Malta ungeprüft die Berechtigung, die erfundenen Schulden in Deutschland einzutreiben.

Nicht nur Kommunen sind von dieser Masche betroffen. „Die Probleme der Justiz mit sogenannten Reichsbürgern nehmen spürbar zu“, sagte jüngst der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, dem Handelsblatt. Sie machten nicht nur frei erfundene Schadenersatzforderungen gegen Richter geltend, sondern überzögen die Gerichte auch mit abstrusen Schreiben, beschimpften Richter im Internet oder in der Gerichtsverhandlung und verschleppten Verfahren durch abwegige Diskussionen über die Legitimation des Staates und seiner Justiz.

„Das sind längst keine Einzelfälle mehr, inzwischen berichten Justizmitarbeiter diverser Gerichte aus verschiedenen Bundesländern über Reichsbürger, die sehr konfrontativ auftreten und sie unter Druck setzen“, betonte Rebehn. Mehrere Justizministerien hätten darauf bereits reagiert und Leitfäden für die Gerichte zum richtigen Umgang mit Reichsbürgern herausgegeben oder angekündigt.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gab zu bedenken, dass bislang zwar alle Versuche der „Reichsbürger“, eine „Fantasieforderung“ in Malta einzuklagen und in Deutschland zu vollstrecken, gescheitert seien. „Dennoch muss verhindert werden, dass sich deutsche Justizbedienstete in Malta überhaupt Fantasieforderungen vor Gericht ausgesetzt sehen und sich die Bundesländer länger damit herumschlagen müssen“, sagte Kutschaty kürzlich dem Handelsblatt. „Hier sehe ich den Bund in der Pflicht, mit Malta zu einer Lösung zu kommen, um dem Treiben der Reichsbürger dort ein Ende zu setzen.“


Bundesregierung kann nur wenig gegen Fantasieforderungen tun

Die Möglichkeiten der Bundesregierung sind allerdings begrenzt. Sie ist vielmehr darauf angewiesen, dass Malta selbst tätig wird. Man stehe wegen des sogenannten Malta-Inkasso „in engem Kontakt“ mit der maltesischen Regierung, erklärte das Justizministerium in der Antwort auf die Linken-Anfrage. „Das maltesische Außenministerium hat mitgeteilt, dass die zuständigen maltesischen Behörden (Präsident des obersten Gerichtshofs, Generalstaatsanwalt) über die rechtliche Problematik informiert sind.“ Bisher sei es weder zur Zustellung einer Klageschrift oder eines europäischen Zahlungsbefehls aus Malta an beklagte Amtsträger in Deutschland gekommen.

Mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des von „Reichsbürgern“ genutzten Inkasso-Unternehmens erklärte das Ministerium weiter, die maltesischen Behörden seien darauf aufmerksam gemacht worden, „dass die Geltendmachung unberechtigter Forderungen gegen deutsche Amtsträger nach deutschem Strafrecht unter bestimmten Umständen eine strafbare Handlung sein könnte (…)“. Zumal, wie das Ministerium weiter erklärt, das Inkassounternehmen „nur zu dem Zweck gegründet worden sei, um den Druck auf die Amtsträger zu erhöhen und dass es von dem möglicherweise strafbaren Verhalten derjenigen profitiere, welche die fiktiven Forderungen abtreten“.

Doch der Bundesregierung sind schon eine Stufe vorher die Hände gebunden, wenn die unberechtigten Forderungen in das amerikanische UCC-Schuldenregister eingetragen werden. Denn das Register sei „vollständig computergesteuert“, und es sei „gerade sein Zweck, Eintragungen für jedermann einfach online zu ermöglichen“, zitierte das Ministerium zur Begründung die für das Register zuständige Behörde in Washington. Eine „Kontrolle mittels Filter“ sei demnach ebenfalls nicht möglich. Allerdings könnten unberechtigte Forderungen auf Antrag „sofort gelöscht“ werden.

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