Manipulationssichere Kassen „Das ist Gängelei in der größten Krise“

Olaf Scholz (SPD) treibt die Aufrüstungspflicht selbst in Zeiten voran, in denen die deutsche Wirtschaft in der wohl tiefsten Rezession seit Jahrzehnten steckt. Quelle: AP

Das Bundesfinanzministerium treibt die Umrüstung auf manipulationssichere Kassen zum Stichtag 30. September voran. Für die FDP kommt dieser Ehrgeiz zur Unzeit – zumal die nötigen technischen Freigaben noch gar nicht vorhanden seien.

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Die Worte aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) sind unmissverständlich: „Die Verpflichtung zum Einsatz technisch gesicherter elektronischer Aufzeichnungssysteme besteht seit Anfang des Jahres“, heißt es in einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Es werde zwar „nicht beanstandet“, wenn diese Systeme „bis zum 30. September“ noch nicht über eine sogenannte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügten. Ab dem 1. Oktober 2020 aber bestünde die Pflicht – und zwar „nachprüfbar“.

Worum es geht? Kassen, etwa im Einzelhandel und der Gastronomie, sollen künftig nicht mehr manipulierbar sein, Steuerhinterziehung so mindestens erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht werden. Das Ziel ist auch vollkommen unstrittig, zumal die Steuerausfälle auf rund zehn Milliarden Euro jährlich geschätzt werden.

Doch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) treibt die Aufrüstungspflicht selbst in Zeiten voran, in denen die deutsche Wirtschaft – und insbesondere auch die Gastrobranche – in der wohl tiefsten Rezession seit Jahrzehnten steckt. Zahlreiche Bundesländer wollen die Frist deshalb nochmal verlängern, Scholz hingegen nicht. An diesem Ehrgeiz entzündet sich scharfe Kritik aus der Opposition.

„Diese Gängelei von Betrieben gerade in der größten Wirtschaftskrise der deutschen Nachkriegszeit ist an Zynismus nicht zu überbieten“, sagt Katja Hessel, FDP-Finanzpolitikerin und Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag. Sie hatte dem BMF Fragen zum weiteren Vorgehen in Sachen Kassenumrüstung gestellt – die Antworten empfindet sie nun als „Schlag ins Gesicht für alle betroffenen Betriebe in Deutschland“. Denn die Bundesregierung fordere von ihnen „die Einhaltung von Anforderungen, die technisch noch gar nicht möglich sind“.


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Das BMF pocht in den Schreiben darauf, dass mittlerweile vier TSE am Markt erhältlich seien, die Aus- und Umrüstung also „leistbar“ sei. Für Hessel ist das jedoch gar nicht das Problem. Zwar gäbe es inzwischen sowohl hardware- als auch cloud-basierte technische Sicherheitseinrichtungen, die zur Sicherung vor Manipulationen der Kassen eingesetzt werden könnten, sagt sie. „Aber die vorgeschriebene Zertifizierung, um den Standards des Bundesamtes für Informationssicherheit zu genügen, gibt es noch nicht.“ Damit sei erst im Frühjahr 2021 zu rechnen.

„Eine Verschiebung des Stichtages 30. September 2020 wäre also aus rein sachlichen Gründen dringend geboten“, fordert die Liberale. „Doch das zieht das Bundesfinanzministerium nicht in Betracht.“

Immerhin: In dem Antwortschreiben weist das BMF darauf hin, dass ein Antrag auf Befreiung von der Pflicht auch nach September möglich sei, wenn auch nur „in Einzelfällen“.

Mehr zum Thema: Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) fordert für die Zeit nach Corona niedrigere Steuern, eine Rückkehr zur Schuldenbremse und mehr Teamgeist des Bundes.

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