Manuela Schwesig Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist „nicht wirkungslos“

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht durch ihr Gesetz zur Lohngerechtigkeit ein Tabu in Deutschland fallen. „Das ist ein echter Durchbruch“, verteidigte die Ministerin ihr Gesetz gegenüber Kritikern.

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Frauen verdienten im Jahr 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Nach Schwesigs Gesetz können Frauen sich nun über das Gehalt ihrer Kollegen informieren. Quelle: dpa

Berlin Das neue Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit gibt Frauen nach Darstellung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig konkrete Mittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an die Hand. Das reiche bis hin zur Klage vor Gericht, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. „Das ist ja der Grund für die Widerstände, weil dieses Gesetz nicht wirkungslos ist.“

Das Gesetz soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Kern ist nach Ministeriumsangaben die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Schwesig sagte in der ARD: „Gegen dieses Gesetz gibt es massive Widerstände, weil es geht um einen Tabubruch. Es geht darum durchzusetzen, dass Frauen wirklich den gleichen Lohn bekommen, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit machen, und dass auch die Lohnfindung nicht mehr eine „black box“ ist.“ Es gehe darum zu wissen, ob man genauso gerecht bezahlt werde wie andere. „Und das wollen natürlich viele nicht.“

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