Maskenaffäre Dutzende Abgeordnete gaben Regierung Hinweise auf Corona-Masken

Im März wurde die Fraktion von CDU und CSU von der Maskenaffäre erschüttert. Nun liegt eine Liste mit vielen weiteren Tippgebern aus dem Parlament vor.

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Angesichts der Öffnungspläne warnte Spahn am Montag vor einem „politischen Überbietungswettbewerb“. Quelle: dpa

Dutzende Bundestagsabgeordnete haben dem Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Frühjahr Hinweise zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken gegeben. Das Ministerium stellte nun eine Liste mit 40 Namen von Abgeordneten zusammen – darunter Ressortchef Jens Spahn (CDU), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und FDP-Chef Christian Lindner. Die aufgelisteten Abgeordneten hätten Hinweise gegeben, in deren Zusammenhang es auch zu Vertragsabschlüssen gekommen sei, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium.

In die Schlagzeilen gekommen war die Maskenbeschaffung wegen Fällen von Zahlungen an Parlamentarier. So soll der langjährige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten haben.

Das Gesundheitsressort wies nun aber darauf hin, dass Hinweise angesichts der angespannten Situation vor einem Jahr „in hohem Maße erwünscht“ gewesen seien. Gesundheitsstaatssekretär Thomas Steffen schrieb an den Gesundheitsausschuss des Bundestags bei der Übermittlung der Namensliste weiter, deshalb dürfe es „nicht negativ ausgelegt werden“, dass Abgeordnete mit dem Ministerium in Kontakt getreten seien. Abgesehen von den öffentlich bekannten Fällen lägen dem Ministerium keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten vor.

Lindholz kritisiert Nennung als potenziell rufschädigend

Spahn selbst hat der Liste zufolge zu fast 30 Firmen Hinweise in seinem Haus hinterlassen. Ansonsten sind noch zwei SPD-Abgeordnete aufgeführt, die anderen sind CDU- oder CSU-Abgeordnete. Namen von AfD-, Linken- oder Grünen-Abgeordneten stehen nicht auf der Liste.

Auf Nachfrage teilten namentlich Genannte mit, keine Provisionen oder Zuwendungen im Rahmen von Maskengeschäften erhalten zu haben. Entsprechend äußerte sich etwa das Bundeswirtschaftsministerium für Ressortchef Altmaier. Das Bundestagsbüro von Christian Lindner machte deutlich, dass ein Kontakt ohne wirtschaftliche Beziehung erfolgt sei. Das Büro habe eine Anfrage einer Firma mit der Bitte um Prüfung an das Gesundheitsministerium weitergeleitet.

Der Hamburger CDU-Chef Christoph Ploß teilte mit, er habe aus seiner Unternehmersprechstunde im Wahlkreis einen Hinweis weitergegeben, dass Maskenrechnungen des Gesundheitsministeriums nicht beglichen worden seien – selbstverständlich ohne Gegenleistung.

Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), kritisierte die Nennung der Namen als potenziell rufschädigend. „Ich habe keine Masken vermittelt, sondern versucht, bei einer Streitschlichtung behilflich zu sein“, sagte Lindholz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch).

Abgeordnete wurden vor Veröffentlichung informiert

Ähnlich äußerte sie sich bei der Funke Mediengruppe. „Der Veröffentlichung hatte ich zugestimmt, allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass kein missverständlicher Eindruck entsteht. Genau das ist jetzt bedauerlicherweise passiert, weil das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich nicht in der Lage ist, differenzierter zu arbeiten.“ Sie sagte: „Nicht nur mein guter Ruf, sondern auch der Ruf vieler mittelständischer Unternehmen steht auf dem Spiel.“

Ein Sprecher des CSU-Finanzpolitikers Hans Michelbach sagte dem RND, Michelbach habe der Nennung seines Namens nicht zugestimmt. Michelbach habe weder Maskengeschäfte vermittelt noch Zuwendungen im Zusammenhang mit Maskengeschäften erhalten. Er habe nur Petitionen von zwei mittelständischen Firmen weitergeleitet, bei denen das Bundesgesundheitsministerium offene Rechnungen für die Lieferung persönlicher Schutzausrüstung gehabt habe. Die Firmen seien nach eigenen Angaben deshalb in wirtschaftliche Probleme geraten.

Das Ministerium hatte sich vor der Veröffentlichung mit dem Augsburger Juristen Matthias Rossi beraten. Der stellte in einem 27-seitigen Gutachten fest, dass das Ministerium nach dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse und dem parlamentarischen Informationsrecht verpflichtet sei, die Namen der Abgeordneten und Unternehmen zu nennen. Die Abgeordneten wurden vorher informiert.

Als Reaktion auf die Maskenaffäre hatten sich Union und SPD im Bundestag auf strengere Transparenzregeln geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linken war am Donnerstag erstmals im Plenum beraten worden.

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