Massenklagen in Deutschland Bundesregierung will Gesetz für Musterklagen verabschieden

Am kommenden Mittwoch will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung von Musterfeststellungsklagen verabschieden. Damit sollen Massenklagen auch in Deutschland möglich werden. Quelle: imago images

Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf zur Einführung von Musterfeststellungsklagen am kommenden Mittwoch verabschieden.

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Damit sollen Massenklagen auch in Deutschland möglich werden, indem sich beispielsweise vom Dieselskandal betroffene Autofahrer kostenlos in ein Klageregister eintragen und so an der Klage eines Verbraucherverbandes teilhaben können. 

Erklärtes Ziel des Justizministeriums ist es laut WirtschaftsWoche, die Hemmschwelle für Verbraucher zu senken, um Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche geltend zu machen. Der Gesetzentwurf zielt explizit auf massenhafte Verstöße im Kundengeschäft, etwa bei unzulässigen Bearbeitungsgebühren von Kreditinstituten oder unwirksamen Preisklauseln von Energie- oder Telekommunikationsunternehmen.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche ist der von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erarbeitete Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung aber noch umstritten. So will das Kanzleramt aus Rücksicht auf die Wirtschaft den Entwurf noch entschärfen. Die befürchtet nämlich wie in den USA das „Entstehen einer Klageindustrie“, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke der WirtschaftsWoche.

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