Mauss-Affäre BKA bekommt Tarnidentitäten von Ex-Agent nicht zurück

Mehr als 13 Millionen Euro soll er hinterzogen haben: Der frühere Geheimagent Werner Mauss erhielt für sein Vergehen eine Bewährungsstrafe – seine Tarnidentitäten darf er jedoch weiterhin behalten.

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Werner Mauss war bis 1987 als ziviler Mitarbeiter für das BKA im Einsatz. Quelle: dpa

Wiesbaden Der legendäre frühere Geheimagent Werner Mauss muss seine Tarnidentitäten einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) zurückgeben. Mauss sei nie in das BKA-Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden, also könne das BKA sich nun nicht auf Vorschriften des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen berufen, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Nach Auffassung des Gerichts lieferten auch das Passgesetz beziehungsweise das Personalausweisgesetz keine Ermächtigungsgrundlage dafür, Mauss die Pässe mit den Tarnnamen Möllner und Nelson wegzunehmen. Es sei auch nicht erkennbar, in welchem Straf- oder Ermittlungsverfahren Mauss als Zeuge ausgesagt habe, „sodass er eines besonderen Schutzes durch das Zeugenschutzprogramm bedurft hätte“.

Mauss war bis 1987 als ziviler Mitarbeiter für das BKA im Einsatz gewesen. Er braucht nach Ansicht der Bundesbehörde schon seit drei Jahrzehnten keine BKA-Tarnidentitäten mehr. Das BKA mit Sitz in Wiesbaden forderte die Identitäten daher jüngst zurück. Dagegen wehrte sich Muss mit einem Eilrechtsschutzantrag. Ob das BKA Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird, konnte eine Sprecherin der Behörde zunächst nicht sagen.

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