Wenn Firmen unberechtigt die Erfindungen anderer nutzen, sollen sie künftig mit bis zu doppelt so hohen Lizenzgebühren wie üblich bestraft werden. Während eines Rechtsstreits aber können Unternehmen dann oft anders als bisher weiter produzieren und verkaufen. Die Änderung ist Kern eines Kompromisses beim neuen Patentgesetz zum Schutz von geistigem Eigentum, das voraussichtlich am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll.
Der Unions-Obmann im Rechtsausschuss, Carsten Müller (CDU), sagte der WirtschaftsWoche: „Es wird sein wie beim erhöhten Beförderungsentgelt. Wenn jemand schwarz fährt, muss er erwarten, das Vielfache des normalen Preises zu zahlen.“ Das schrecke ab, behindere Ehrliche aber nicht. Der Strafzuschlag betrage „bis zum Doppelten der normalen Lizenzgebühr“.
Die Regierungsfraktionen wollen so die Position von Patentnutzern wie Autoherstellern, Maschinenbauern oder Telekomanbietern stärken. „Patent-Trolle“ sollen abgeschreckt werden, die vorgeben, Rechte zu besitzen, welche ein Unternehmen nutzt. Folge waren Produktionsstopps oder Zahlungen ohne Klarheit, ob die Forderung berechtigt war.
Die Gesetzesreform betrifft den Unterlassungsanspruch im Patentrecht, wenn geistiges Eigentum an Erfindungen verletzt wird. Bislang konnten Patentinhaber quasi automatisch bei Patentverletzungen diesen Anspruch geltend machen: Dem Verletzer, der eine Erfindung ohne Erlaubnis nutzte, untersagten die Gerichte die weitere Nutzung. Bei Herstellern komplexer Produkte konnte ein noch nicht entschiedener Streit um ein einziges Teil die Produktion aushebeln. Das kam auch vor, wenn Unternehmen vorher umfassend recherchiert hatten, ob Patente vorliegen. Gerichte sollen künftig prüfen, ob es verhältnismäßig ist, dass der Patentinhaber einen Unterlassungsanspruch durchsetzen will. Bei einer „unverhältnismäßigen Härte“ könnte die Produktion nun weiterlaufen.
Das Patentrecht werde nun endlich modernisiert – zu Gunsten von Mittelständlern und Weltmarktführern, die komplexe Produkte herstellten, sagt Wirtschaftspolitiker Carsten Müller. „Der Anspruch auf ein Patent darf nicht ausgenutzt werden zur Erpressung. Aber die Inhaber von Schutzrechten dürfen auch nicht rechtlos ins Leere laufen.“
Branchen wie die Grundstoff- und die chemische Industrie hatten die Reform kritischer gesehen und bemängelt, dass nun bei Streitigkeiten viele neue wie unbestimmte Begriffe der Regeln zu klären seien, etwa eine „unverhältnismäßige Härte“ oder „Treu und Glauben“.
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