Medikamenten-Versand Monopolkommission warnt vor Verbot des Versandhandels

Das Versand-Verbot für Medikamente sei EU-rechtswidrig und nicht im Interesse der Patienten, warnt die EU-Monopolkommission. Auch das Bundesjustizministerium hat Bedenken wegen der Pläne von Gesundheitsminister Gröhe.

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Gegenwind für den Bundesgesundheitsminister: Ob seine Liebesgabe für die Apotheker durchkommt, ist fraglich. Quelle: dpa

Berlin Die Monopolkommission hat die Bundesregierung davor gewarnt, den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Hermann Gröhe für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf den Weg der Gesetzgebung zu geben. „Ich kann Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nur ermuntern, sich einer Verabschiedung des Entwurf im Bundeskabinett entgegen zu stellen“, sagte Kommissions-Mitglied Jürgen Kühling auf Anfrage von Journalisten. Die Monopolkommission sei „sehr skeptisch“, dass das Verbot mit EU-Recht vereinbar wäre.

Gröhe will auf Drängen der Apotheker den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten, nachdem der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass die festen Handelsspannen für Präsenzapotheken für Versandapotheken wie Doc Morris mit Sitz im Ausland nicht gelten.

Die Apotheker machen geltend, dass damit der Versandhandel die übrigen Apotheken mit Rabatten unterbieten könne, während inländische Apotheken weiter keine Rabatte geben dürften. Diese unfaire Konkurrenz könne die Versorgung gefährden.

Kühling sagte dazu, auch die Kommission habe Interesse an einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. „Wir können aber nicht erkennen, dass ein Verbot des Versandhandels geeignet ist, diese sicher zu stellen.“ So werde Menschen die heute schon an Orten wohnen, an denen es keine Apotheke mehr gibt, der einzige Weg abgeschnitten an notwendige Medikamente zu kommen. Sie müssten in Zukunft im Gegenteil weitere Wege in Kauf nehmen. Der Chef der Kommission Achim Wambach verwies darauf, dass die Kommission bereits vor einigen Wochen einen Vorschlag gemacht hat, wie ein Verbot vermieden und die flächendeckende Versorgung gleichwohl gewährleistet wird.

Danach müssten auch im Inland die Fixpreise für rezeptpflichtige Medikamente abgeschafft werden. Alle Apotheken könnten mithin in Zukunft Rabatte anbieten. Damit Apotheker keine „Sorge vor Umsatzverlusten“ haben, sollen die Boni gedeckelt werden, etwa auf maximal die Hälfte der Selbstbeteiligung, die gesetzlich Versicherte pro Medikament zahlen müssen. Das würde die Umsatzverluste begrenzen. Wambach geht dabei davon aus, dass in der Praxis ohnehin nur Stadtapotheker Rabatte geben würden, wo nicht selten alle 200 Meter eine Apotheke ist. Landapotheken müssten das nicht tun, da sie in der Regel nicht im Wettbewerb mit anderen Präsenzapotheken stehen.

Am Nachmittag wurde bekannt, dass Gröhes Gesetz auch an diesem Mittwoch nicht auf der To-Do-Liste des Bundeskabinetts steht. Grund sollen rechtliche Bedenken auch des Bundesjustizministeriums sein. Je länger sich die Sache hinzieht, umso unwahrscheinlicher wird, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird, zumal vorher die EU Kommission dazu Stellung nehmen muss. Völlig ausgeschlossen ist es aber zur Zeit noch nicht, dass Gröhe seine Liebesgabe für die Apotheker doch noch rechtzeitig durch Bundestag und Bundesrat bringen kann. Gelingt es ihn nicht, müsste das Gesetz unter der nächsten Bundesregierung neu eingebracht werden.

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