Mehrheit für Integrationsgesetz Mehr Jobchancen, mehr Sanktionen

Die Koalition spricht von „Fördern und Fordern“ und beschließt im Bundestag das neue Integrationsgesetz. Die Opposition meint jedoch, damit werde Integration nicht gefördert, sondern eher behindert.

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Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit über die Flüchtlingspolitik auf ein Integrationsgesetz mit Angeboten und Sanktionen verständigt. Quelle: dpa

Berlin Als Reaktion auf den starken Zustrom von Flüchtlingen hat der Bundestag das umstrittene Integrationsgesetz der großen Koalition verabschiedet. Das am Donnerstagabend beschlossene Maßnahmenpaket soll Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Gleichzeitig drohen aber auch verschärfte Sanktionen – etwa wenn Integrationskurse nicht wahrgenommen werden. Besonders umstritten ist die Regelung, wonach der Staat den Betroffenen unter bestimmten Umständen für drei Jahre den Wohnort vorschreiben kann.

Die Opposition stimmte deshalb geschlossen dagegen. Sabine Zimmermann von der Linken sprach von einem „Ausgrenzungsgesetz“ für Menschen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer kritisierte, die Hälfte der Asylbewerber bleibe von Integrationsangeboten ausgeschlossen. Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Sabine Weiss (CDU) verteidigte jedoch das Gesetz: „Es fördert die Integration und fordert sie aber auch ein.“

Doch auch innerhalb der Koalition regt sich Unmut. Im Vorfeld der Bundestagsdebatte hatte die Bundesintegrationsbeauftragte Aydan Özoguz (SPD) einzelne Regelungen kritisiert. Das Gesetz drohe Migranten von Integration auszuschließen, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die CDU-Abgeordnete Cemile Giousouf warf Özoguz daraufhin schlechtes Timing vor. „Die Staatsministerin hätte die Details im Vorfeld angehen müssen.“

Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz zur Schaffung von 100.000 gemeinnützigen „Arbeitsgelegenheiten“ nach dem Vorbild der Ein-Euro-Jobs. Zudem fällt in vielen Regionen die „Vorrangprüfung“ weg, wonach Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bei einer freien Arbeitsstelle eigentlich bevorzugt werden müssen. Wer eine Ausbildung anfängt, darf während der gesamten Lehre und – sofern sich ein Job findet – auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben. Das Angebot an Integrationskursen wird ausgeweitet – gleichzeitig werden aber auch mehr Menschen zur Teilnahme verpflichtet. Bei einer Verweigerung drohen Leistungskürzungen.

Diese Sanktionen stießen bei Linken und Grünen ebenso auf Kritik wie die geplanten „Arbeitsgelegenheiten“. Integration in den Arbeitsmarkt gelinge nicht über Ein-Euro-Jobs, klagte Zimmermann. Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hält viele Regelungen für nicht zielführend. „Integration ist nichts, was durch Sanktionen erzwungen werden kann“, sagte AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Organisation Pro Asyl warf der Koalition vor, ihr gehe es in Wirklichkeit um die Gängelung von Flüchtlingen und nicht um erfolgreiche Integration.

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