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Mehrwertsteuer Nächste Reform geplant

Seinem Titel als selbst ernannter Sisyphos macht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nicht nur bei der Euro-Rettung alle Ehre, sondern auch bei der Mehrwertsteuer.

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Der Tausendsassa feiert 70. Geburtstag
Wolfgang Schäuble anno 1973 Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble anno 1983 Quelle: dpa
Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble und Günther Krause (rechts) unterschreiben den Einigungsvertrag Quelle: dpa
Tatort des Attentats auf Wolfgang Schäuble am 12. Oktober 1990 Quelle: dpa
Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble im Jahr 1997 Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble bei der Bundestagswahl 1998 Quelle: dpa

So löst er jetzt ein Problem, das Pizzaboten und Essen-auf-Räder-Unternehmen verzweifeln ließ. Nach der Devise „Essen ist Essen“ soll die Auslieferung von Speisen nun stets zum ermäßigten Satz von sieben Prozent erfolgen. Am 1. Januar 2013 soll die Regel in Kraft treten. Das geht aus dem Entwurf eines Ministeriumsschreibens hervor.

Von der Reform profitieren vor allem Seniorenheime und Kitas, die von Großküchen beliefert werden, aber auch Pizza-Dienste. Bisher fielen für einfache Essen wie heiße Würstchen sieben Prozent Mehrwertsteuer an, für umfangreiche Mahlzeiten hingegen 19 Prozent.

Seinem Titel als Sisyphos macht Wolfgang Schäuble nicht nur bei der Euro-Rettung, sondern auch beim Mehrwertsteuerrecht alle Ehre. Gerade löst er das Problem der Speisen-Besteuerung, da droht der nächste Steuerkampf.
von Christian Ramthun

Doch Schäuble hat bereits neuen Abgrenzungsärger: Nach EU-Recht sollen reine Bildungsleistungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei sein. Was gut klingt, trifft jedoch viele Seminaranbieter hart. Denn sie könnten dann nicht mehr ihre Steuern auf Vorleistungen absetzen und würden auf 10 bis 15 Prozent mehr Kosten sitzen bleiben, befürchtet die Branche. Das Ministerium prüft bereits, wie es den Seminaranbietern entgegenkommen kann. So „könnte die Befreiung zum Beispiel generell Einrichtungen vorbehalten werden, die keine systematische Gewinnerzielungsabsicht anstreben“, heißt es im Ministerium. Gewerbliche Seminaranbieter würden umsatzsteuerpflichtig bleiben.

Derweil laufen Tanz- und Tauchschulen Sturm gegen den Plan, „Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen“, ohne Ausnahme umsatzsteuerpflichtig zu machen. Ihre Kunden sind Privatleute und können die Mehrwertsteuer nicht absetzen.

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