Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Mehrwertsteuer Schäubles Kampf mit den Steuersätzen

Seinem Titel als Sisyphos macht Wolfgang Schäuble nicht nur bei der Euro-Rettung, sondern auch beim Mehrwertsteuerrecht alle Ehre. Gerade löst er das Problem der Speisen-Besteuerung, da droht der nächste Steuerkampf.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Beispiele für den Mehrwertsteuer-Irrsinn
Bei Edelmetallen herrscht ein wahrer Steuerdschungel, der für Laien kaum zu durchschauen ist. So sind etwa Goldmünzen oder -barren, die die Voraussetzungen für Anlagegold erfüllen, vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Münzen und Barren aus Silber sind meist mit 19 Prozent besteuert – für bestimmte Silbermünzen gelten aber Ausnahmen. Dann wird nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angesetzt. Diese Münzen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium bestimmt. Für andere Edelmetalle wie Platin oder Palladium ist stets der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig. Noch komplizierter wird es bei den folgenden Beispielen, die sogar vor Gericht gingen. Quelle: dapd
Personen warten vor einer Pommesbude Quelle: dpa/dpaweb
Leute im Biergarten Quelle: dpa
Erstklässler in einer Mensa Quelle: dpa
Essen in einer Mensa Quelle: dapd
Mensaessen Quelle: dpa
Leute in einem Krankenhaus Quelle: dpa

Gerade erledigt Schäuble ein Abgrenzungsproblem beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Nach der Devise „Essen ist Essen“ soll die Auslieferung stets zum ermäßigten Satz von sieben Prozent erfolgen, geht aus dem Entwurf eines BMF-Schreibens hervor, das ab 1. Januar 2013 gelten soll. Darunter fallen künftig auch Speisen oberhalb der Würstchen-Kategorie sowie solche, die warm und überdies zu festgelegten Zeiten geliefert werden. Davon profitieren vor allem Seniorenheime und Kitas, die von Großküchen beliefert werden, aber auch Pizza-Dienste und Metzger. Mit der großzügigen Neuregelung beendet Schäuble einen heftigen Abgrenzungsstreit. In einer Stellungnahme sprechen die Spitzenverbände der Wirtschaft von einer „sehr gelungenen“ Lösung. Steuerexperte Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lobt überdies die Rückwirkungsoption ab 1. Juli 2011.

Wie Schäuble Speisen künftig besteuern will (Mehrwertsteuer-Satz in Prozent)

GastronomieartBesonderheitSteuersatz

Restaurants

19

Imbiss-Stände

Stehgelegenheiten

7

Steh- und Sitzgelegenheiten

19

Catering, PartyserviceAbholung durch Kunden7
nur Anlieferung7
Besteck- und Geschirrverleih19

"Sozialcatering" (Schulen, Altersheime, Krankenhäuser)

nur Anlieferung

7

Besteck- und Geschirrverleih

19

Essen auf Rädern

nur Anlieferung

7

Besteck- und Geschirrverleih

19

Pizzaservice

7

Kino (Nachos, Popcorn)

7

Doch Sisyphos Schäuble hat bereits neuen Abgrenzungsärger bei der Mehrwertsteuer: Nach EU-Recht sollen reine Bildungsleistungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei sein. Was gut klingt, trifft jedoch zahlreiche Seminaranbieter. Denn diese könnten dann nicht mehr ihre Steuern auf Vorleistungen absetzen und würden auf 10 bis 15 Prozent mehr Kosten sitzen bleiben, befürchtet die Branche. Eine praktische Lösung fordern nun Unions- und FDP-Bundestagsabgeordnete. "Wir sollten die europäischen Vorgaben nicht als Fesseln sondern als Leitplanken verstehen und sie deshalb nicht zu eng auslegen“, sagt der liberale Finanzexperte Daniel Volk.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%