Mehrwertsteuersenkung Warum ein FDP-Landesminister einen besorgten Brief an Peter Altmaier schreibt

Volker Wissing (FDP), Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz Quelle: dpa

Eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer soll die Konjunktur ankurbeln. Aber rechtfertigt der Aufwand den Ertrag? Der rheinland-pfälzische Vize-Ministerpräsident Volker Wissing hat seine Bedenken nach Berlin geschickt.

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In Politik und Wirtschaft wächst die Sorge, dass die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer von Juli bis Ende des Jahres für viele Unternehmen mit einem allzu großen Aufwand verbunden ist. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) hat seine Befürchtungen jetzt in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zusammengefasst, welcher der WirtschaftsWoche vorliegt. „Die durch eine zweifache Umstellung innerhalb eines halben Jahres verursachten Kosten für die Wirtschaft könnten den erhofften konjunkturellen Impuls wieder zunichtemachen“, schreibt Wissing. Es sei daher zweifelhaft, ob die Maßnahme – einer der zentralen Punkte im Konjunkturpaket der großen Koalition – in der jetzigen Ausgestaltung wirklich zielführend sei.

Der FDP-Politiker, der auch Vize-Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz ist, weist nicht nur auf die naheliegende Herausforderung hin, dass kurzfristig alle Kassensysteme umgestellt werden müssen, sondern auch auf ein weiteres zeitliches Problem: Demnach sei der konkrete Zeitpunkt einer Leistung oft nicht feststellbar – und damit jetzt in der Übergangszeit auch nicht der anzuwendende Steuersatz.

Ähnliche Sorgen gehen aus einem 13 Seiten umfassenden Dokument hervor, in dem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Rückmeldungen aus der Wirtschaft gesammelt hat. So müsste künftig etwa jedes Angebot mit zwei Umsatzsteuersätzen geschrieben werden, wenn noch nicht klar sei, ob die Leistung bis Jahresende erbracht werden könne. Auch bei Leasingverträgen, die bereits laufen, sorge die Umstellung in der Praxis für deutlichen bürokratischen Aufwand.

Aus vielen ähnlich gelagerten Beispielen geht zudem die Befürchtung hervor, noch Jahre später bei Betriebsprüfungen Ärger bekommen zu können, wenn die Umstellung nun nicht schnell und sauber gelingt. Auch kurzfristig sind die Sorgen groß: „Welche Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug entstehen, wenn Rechnungen im Juli für Leistungen aus Juni mit falschem Umsatzsteuersatz gestellt werden?“, ist nur eine von vielen offenen Fragen, die der DIHK zusammengestellt hat.

Der Verband plädiert daher für verlängerte Fristen bei der Umsatzsteuervoranmeldung, die Möglichkeit für nachträgliche Korrekturen und Ausnahmeregeln für Abrechnungen zwischen zwei Unternehmen, also für den B2B-Bereich. Denn grundsätzlich gelte: „In Organisationen, die aufgrund von Kurzarbeit, Sparmaßnahmen und durch Corona bedingte Sonderarbeiten ohnehin am Anschlag sind, ist das Umsatzsteuerthema kaum zu stemmen.“

Auch FDP-Landesminister Wissing fordert in seinem Brief an Altmaier, die Maßnahme solle „durch eine gesetzliche Billigkeitsregelung flankiert werden, die etwaige Verzögerungen bei der Umstellung der Abrechnungssysteme auffängt“. In der kommenden Woche will die Bundesregierung ihr Gesetzespaket zum Konjunkturprogramm und damit auch die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer durch den Bundestag bringen.


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