Menschenrechte Bundestag verabschiedet umstrittenes Lieferkettengesetz

Große Unternehmen werden ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Es gilt zunächst für mehr als 900 Betriebe.

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Große Unternehmen müssen künftig dafür sorgen, dass ihre Zulieferer die Menschenrechte beachten. Quelle: dpa

Der Bundestag hat das lange umstrittene Lieferkettengesetz verabschiedet, das große Unternehmen für Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Für das Gesetz votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 412 Abgeordnete, 159 sprachen sich dagegen aus, 59 enthielten sich.

Während der abschließenden Beratung im Parlament hatten die Grünen angekündigt, mit den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmen zu wollen. FDP und AfD sprachen sich dagegen aus, die Linken wollten sich enthalten.

Große Unternehmen in Deutschland werden damit ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.

Es gilt zunächst für Konzerne mit jeweils mehr als 3000 Mitarbeitern. Das sind nach Angaben aus der Koalition über 925 Betriebe. Ab 2024 sollen auch Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten einbezogen werden, was rund 4800 Firmen wären.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte im Bundestag, die Politik müsse gegen Kinderarbeit vorgehen. „Kinder gehören in Schulen und nicht in Minen.“ Das Lieferkettengesetz setze Unternehmen deswegen klare Standards. Es sei kein Papiertiger.

Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) betonte, das Gesetz sei gegen starken Lobbydruck zustande gekommen. Im Sinne der Wirtschaft hatte die Union durchgesetzt, dass es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Firmen gibt. Konzerne hätten damit Rechts- und Planungssicherheit, so Vertreter der Unionsfraktion.

Die AfD kritisierte, Wettbewerber deutscher Unternehmen seien die Gewinner des Gesetzes. Die Linke argumentierte, weil eine zivilrechtliche Haftung fehle, sei das Gesetz zu schwach und nehme zu wenig Unternehmen in die Pflicht.

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