Merkel fordert nationale Kraftanstrengung Diese Corona-Einschränkungen kommen auf Bürger und Unternehmen zu

75 Prozent des Infektionsgeschehens in Deutschland lasse sich nicht mehr nachverfolgen. Das Gesundheitssystem werde damit noch fertig. Aber wenn es bei dem Tempo des Infektionsgeschehens bleibe, komme man binnen Wochen an die Grenzen, sagte Kanzlerin Angela Merkel. Quelle: dpa

Ab dem 2. November soll mit Hilfe massiver Beschränkungen die zweite Corona-Welle gebrochen werden. Bund und Länder beschlossen auf einer Videokonferenz neue Maßnahmen. Ein Überblick.

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Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle in Deutschland brechen. Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch auf die einschneidendsten Schritte seit dem großen Lockdown im Frühjahr.

So sollen unter anderem Hotels, Restaurants, Kinos und Theater ab dem kommenden Montag für den gesamten Monat November schließen. In dieser Zeit dürfen sich auch nur wenige Menschen privat treffen. Merkel rief zu einer „nationalen Kraftanstrengung“ auf und betonte: „Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Und zwar müssen wir handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden.“ Schulen, Kitas und Geschäfte sollen aber anders als im Frühjahr offen bleiben.

Vor der Videokonferenz von Bund und Ländern hatten die Gesundheitsämter nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet – beinahe doppelt so viele wie am Mittwoch vergangener Woche. Am heutigen Donnerstag meldete das RKI mehr als 16.000 Neuinfektionen. Die absoluten Zahlen sind mit jenen aus dem Frühjahr nur bedingt vergleichbar, da inzwischen deutlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. Merkel wies darauf hin, dass die Zahl der Menschen auf den Intensivstationen der Krankenhäuser immer mehr zunehme. Ihre Zahl habe sich in den vergangenen zehn Tagen verdoppelt.

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sprach von einem „harten und bitteren Tag“. Es gehe aber schlichtweg um die Rettung von Menschenleben. „Wenn wir jetzt zugucken, werden wir vielen Menschen nicht helfen können.“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannte die Beschlüsse eine „bitteren Pille“ für die Menschen. „Es ist jetzt eine nicht einfache Zeit. Wir verordnen eine Vier-Wochen-Therapie. Wir hoffen, dass die Dosis richtig ist, dass es erfolgreich ist.“ Drei Viertel der Kontakte müssten runter, betonte der CSU-Vorsitzende. „Letztlich ist das das entscheidende Motto: Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren.“

Konkret vereinbarten Bund und Länder diese Punkte

Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - insgesamt maximal zehn Personen - gestatten sein. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.

Private Reisen: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.



Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Freizeiteinrichtungen: Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Gastronomie: Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Dienstleistungen: Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.

Handel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

Schulen und Kitas: Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen – ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.


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Hilfen für Unternehmen: Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Thüringen stimmte den massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens nur bedingt zu. Das Land trage nur „diejenigen Maßnahmen mit, die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig“ seien, heißt es in einer Protokollerklärung der Staatskanzlei. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte zugleich: „Es gibt keine Verweigerung Thüringens.“ Er werde die Beschlüsse aber dem Thüringer Landtag und seinem Kabinett zur Bestätigung vorlegen.

Mehr zum Thema: Wie stark dürfen die Grundrechte während der Coronakrise eingeschränkt werden?

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