Migration: Alte Aktenberge bremsen neue Asylverfahren
Wer darf bleiben? Darüber müssen am Ende oft auch Gerichte entscheiden – doch viele Richterinnen und Richter sind noch heute damit beschäftigt, über Fälle seit 2016 zu entscheiden.
Foto: dpaDie Beschlüsse von Bund und Ländern zur Migration sind in entscheidenden Punkten kaum umsetzbar. So scheitert wohl bereits die gewünschte Beschleunigung der Asylverfahren am Personalmangel in den Gerichten. Die Verfahren sollen künftig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden – das schafft bisher kein einziges Gericht in Deutschland.
„Bund und Länder müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen“, mahnt Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB): „Wer massive Verfahrensbeschleunigungen verspricht, muss auch in die Justiz investieren, wenn er keine falschen Erwartungen wecken will.“
Verfahren dauern teils mehr als drei Jahre
Aktuell dauert es demnach bundesweit durchschnittlich 17 Monaten, bis ein Asylverfahren abgeschlossen ist. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Trier ist am schnellsten mit 3,5 Monaten, das Verwaltungsgericht im brandenburgischen Cottbus braucht mit 38,5 Monaten mehr als drei Jahre.
„Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen“, betont Rebehn. Zahlreiche Gerichte würden noch heute die Aktenberge abtragen, die im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2016, 2017 und 2018 aufgelaufen seien.
Höchster Wert an Asylanträgen seit 2016
Derweil beantragen in Deutschland immer mehr Menschen Asyl. Im Oktober war die Zahl neuer Asylsuchender mit 31.887 auf dem höchsten den höchsten Wert seit 2016. Im damaligen September war die Zahl der Erstanträge mit mehr als 70.000 letztmals höher, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vergangene Woche mitgeteilt.
Im laufenden Jahr wurden bisher 267.384 Erstanträge auf Asyl aufgestellt, 2023 wird damit das Jahr mit den meisten Asylanträgen seit dem Rekordjahr 2016 werden. Damals waren 722.370 Erstanträge auf Asyl gestellt worden. 2023 kommen die meisten Antragstellerinnen und -steller laut Bamf-Statistik aus Syrien mit 83.336 Menschen gefolgt von der Türkei mit 45.086 Asylsuchenden und Afghanistan mit 43.958 geflüchteten Personen.
Brandbrief vom Bamf-Chef
Am Dienstag will sich BAMF-Chef Hans-Eckard Sommer offenbar mit SPD-Innenministerin Nancy Faeser treffen, um Beschlüsse von Bund und Ländern zu besprechen sowie eine bessere Ausstattung des BAMF zu fordern. Zuvor hatte er sich bei Faeser laut „Bild“-Zeitung in einem Brandbrief beschwert, dass die vorgesehenen Mittel und Stellen des Bamf angesichts der Entwicklungen nicht ausreichen würden.
Sommer verweist demnach auf „erhebliche Registrierungsrückstände, sodass wir es tatsächlich im September mit rund 50.000 und im Oktober mit rund 55.000 Zugängen zu tun hatten.“ Das Ministerium hat den Inhalt des Briefs nicht bestätigt – aber klar ist schon jetzt: die Gerichte dürften so oder so zahlreiche neue Fälle auf den Tisch bekommen.
DRB-Bundesgeschäftsführer Rebehn fordert umso mehr „flächendeckend gut ausgestattete Gerichte, um Asylsachen zwar zügig, aber auch mit einer hohen Qualität des Rechtsschutzes für die Betroffenen bearbeiten zu können.“
Statt die Fälle über verschiedene Verwaltungsgerichte zu verteilen, könne es zudem sinnvoll sein, die Asylklagen bei einem oder mehreren zentral zuständigen Gerichten in den Ländern zu konzentrieren, um die Verfahren dadurch zu beschleunigen. Wie gut das funktioniert, zeige das bundesweit schnellste Verwaltungsgericht Trier: dort werden alle erstinstanzlichen Asylfälle in Rheinland-Pfalz bearbeitet.
Wer bezahlt die geplanten neuen Abschiebezentren?
Aber nicht nur die Asylverfahren sollen beschleunigt werden, sondern auch der Rückführungsprozess. Bund und Länder wollen dafür neue Abschiebeeinrichtungen an den großen deutschen Flughäfen einrichten – allerdings ist auch hier fraglich, wie diese Pläne umgesetzt werden sollen.
Die Flughäfen seien zwar bereit, dafür Flächen zur Verfügung zu stellen, erklärte eine Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), aber nur „sofern die damit in Verbindung stehenden Kosten durch den Bund getragen werden“. Davon war in den Beschlüssen vergangene Woche jedoch nicht die Rede.
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