Migration Innenministerium will harte Auflagen für Familiennachzug

Subsidiär geschützte Flüchtlinge sollen laut Berichten nur unter harten Auflagen Angehörige nachholen können. Ein Gesetz werde derzeit vorbereitet.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist derzeit noch bis Ende Juli ausgesetzt. Quelle: dpa

Berlin Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen nach dem Willen des Bundesinnenministeriums nur unter harten Auflagen Angehörige nach Deutschland nachholen können. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND/Mittwoch) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Innenministeriums. Das Papier befinde sich nun aktuell in der Abstimmung mit anderen Ministerien, bevor es vom Bundeskabinett angenommen werden soll.

Der Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist derzeit noch bis Ende Juli ausgesetzt. Danach wollen Union und SPD einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Familienangehörigen pro Monat der Nachzug erlauben. Nur Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von minderjährigen unverheirateten Flüchtlinge dürfen nachziehen. Ausgenommen vom Nachzug bleiben auch Menschen, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden.

Das Gesetz bietet laut RND darüber hinaus die Möglichkeit, „den Nachzug von Familienangehörigen zu zurückgekehrten Jihad-Reisenden, terroristischen Gefährdern, Hasspredigern und Leitern verbotener Vereine zu versagen“. Einschränkungen könnte es auch für die Empfänger von Sozialleistungen geben.

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gilt künftig pro Jahr eine Obergrenze zwischen 180.000 und 220.000 Zuwanderern. „In dieser Spanne soll auch der Familiennachzug berücksichtigt werden“, formulieren nun die Beamten des Bundesinnenministeriums dem Bericht zufolge.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%