Migration Steigende Zahl von Zweit-Asylanträgen in Deutschland

Das Stellen eines zweiten Asylantrages nach Anerkennung in einem EU-Staat ist unzulässig. Doch es bietet offenbar vielen Bewerbern Vorteile.

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Obwohl die Zweitanträge unzulässig sind, werden nicht alle Antragsteller in ihr erstes Asylland zurückgebracht. Grund sind erfolgreiche Klagen gegen die Rückführung. Quelle: dpa

Berlin Für manche Asylbewerber ist Deutschland offenbar so attraktiv, dass sie nach der Anerkennung in einem anderen EU-Land hier einen weiteren Asylantrag stellen. Die Zahl solcher unzulässigen Zweit-Anträge habe sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

2017 seien 8210 solcher Anträge gestellt worden, während es im Jahr zuvor noch 2997 gewesen seien. Zwar seien solche Anträge „unzulässig“ und würden gar nicht erst bearbeitet.

Allerdings würden nicht alle Antragsteller wieder in ihr Erst-Asylland zurückgebracht. Die Zahl der Rückführungen betrug 2017 etwas mehr als 1400, wie die Zeitung unter Berufung auf Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen schreibt.

Grund sei, dass Flüchtlinge erfolgreich gegen ihre Abschiebung klagen könnten, etwa Erkrankte oder Alleinerziehende. Auch eine unzureichende Versorgung in den Erst-Asylländern werde von Gerichten als Hinderungsgrund für eine Abschiebung angesehen.

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