Migration Unions-Innenexperte fordert Alterstest für Flüchtlinge bei Einreise

In der neuen Diskussion um die medizinische Altersfeststellung bei Flüchtlingen spricht sich auch die Union für generelle Tests aus. Mediziner sehen darin jedoch einen unzulässigen Eingriff in die körperliche Integrität.

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Weil Zweifel an der Minderjährigkeit eines vermeintlich 15-jährigen Afghanen aufgetaucht sind, fordern einige Politiker jetzt medizinische Altersfeststellungen. Quelle: dpa

Berlin Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Stephan Mayer, fordert in Zweifelsfällen eine Überprüfung des Alters von Flüchtlingen schon beim Eintreffen in Deutschland. „Ich bin der Auffassung, dass wir zukünftig bei allen angeblich minderjährigen Flüchtlingen, bei denen konkrete Zweifel an der Minderjährigkeit bestehen, bereits bei der Einreise eine verpflichtende medizinische Altersfeststellung benötigen“, sagte der CSU-Politiker am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters.

In anderen EU-Ländern wie Österreich und Schweden hätten nachträgliche medizinische Altersfeststellungen ergeben, dass ein beträchtlicher Anteil der Altersangaben falsch gewesen seien, sagte Mayer. Daher überwögen aus seiner Sicht die öffentlichen Interessen des Staates klar gegenüber den Persönlichkeitsinteressen der Betroffenen, „zumal mit dem Status der Minderjährigkeit zahlreiche Privilegien wie eine deutlich aufwendigere Betreuung und ein Abschiebeverbot verbunden sind“. Darüber hinaus sei dringend ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer erforderlich.

In Kandel in Rheinland-Pfalz war ein 15-jähriges Mädchen von ihrem afghanischen Ex-Freund erstochen worden. Der Afghane soll 15 Jahre alt sein und kam offenbar im Frühjahr 2016 unbegleitet nach Deutschland und beantragte Asyl. Es sind jedoch Zweifel an seiner Minderjährigkeit aufgekommen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnte ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung ab. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“ Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig. Im Fall Kandel könne das Alter des Verdächtigen nach geltendem Recht medizinisch untersucht werden.

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