Milliarden-Entsorgungspakt Kabinett beschließt Gesetz für Atommüll-Vertrag

Der Milliarden-Entsorgungspakt zwischen Staat und Atomkonzernen rückt näher. Ein Gesetzentwurf liegt vor. Die Unternehmen zahlen Milliarden, um die Endlager-Haftung an die Steuerzahler loszuwerden. Noch steht der Deal nicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
So finanzieren andere Länder ihre Atom-Altlasten
Mitarbeiter des Atom-Zwischenlagers Nord Quelle: dpa
Frankreich: Atomkraftwerk des Unternehmens EDF Quelle: REUTERS
Atommüll Quelle: dpa
Schwedisches Atomkraftwerk Quelle: dpa/dpaweb
Greenpeace-Aktivisten demonstrieren in der Schweiz gegen Atommüll Quelle: AP

Mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg hat die Bundesregierung die Weichen für einen Milliardenpakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten gestellt. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, um sich mit den Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW über die Finanzierung des Atomausstiegs abschließend zu verständigen.

Geplant ist, dass der Staat den Unternehmen die Verantwortung für die Atommüll-Endlagerung abnimmt. Dafür müssen sie gut 23 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Für Stilllegung und Abriss bleiben die Unternehmen verantwortlich. Zustimmen müssen noch Bundestag und Bundesrat. Auch die EU-Kommission muss prüfen, ob es sich um unerlaubte Beihilfen handelt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hofft, dass das Gesetz noch im Winter in Kraft tritt. Bislang ist dies für Anfang Januar geplant.

Mit dem Gesetzespaket wird ein Vorschlag einer Expertenkommission umgesetzt. Danach sollen die vier Stromkonzerne ab Januar bis zum Jahr 2022 rund 23,5 Milliarden Euro bar in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten managen soll. Das Geld stammt aus dem Finanzpolster der Unternehmen, den sogenannten Rücklagen, und enthält auch einen Risikozuschlag von fast 6,2 Milliarden Euro.

Im Gegenzug für den Milliarden-Risikoaufschlag können sich die Unternehmen von einer Haftung bis in alle Ewigkeit „freikaufen“ - dieses Risiko würde dann beim Steuerzahler liegen. Je später die Konzerne überweisen, desto teurer wird es für sie. Die zu überweisende Summe fällt geringer aus, als nach dem Kommissionsvorschlag fällig wäre. Auch sollen längere Ratenzahlungen bis Ende 2026 ermöglicht werden. Daher ist fraglich, ob es bei dem Zeitplan bleibt.

Für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben. Der Staat würde mit dem Fonds viel Geld für den Atomausstieg sichern, das bei möglichen Konzernpleiten verloren wäre. Das letzte Atomkraftwerk in Deutschland soll 2022 vom Netz gehen. Aktuell sind noch acht Atommeiler in Betrieb.

Über Details des Gesetzes wurde bis zuletzt gefeilscht. Gabriel sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwoch), die Unternehmen bekämen mit dem Vertrag Planungssicherheit für ihre Mitarbeiter und Anteilseigner. Zu einem gesellschaftlichen Konsens über den Atomausstieg gehöre auch, dass man die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtige: „Mit der Einrichtung des Staatsfonds können die Bilanzen der Energiekonzerne endlich bereinigt werden.“

Der Chef der Regierungskommission und frühere Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hält die Verabredung zwischen Regierung und den Atomkonzernen für solide finanziert. Für Stilllegung und Abriss von Atomanlagen, was in die Zuständigkeit der Unternehmen falle, müssten 60 Milliarden Euro aufgebracht werden. Unternehmen könnten sich nicht aus der Verantwortung heraus stehlen.

Die Umweltorganisation BUND forderte deutliche Nachbesserungen zugunsten der Steuerzahler. Den Betreibern seien 1,4 Milliarden erlassen worden, die sie weniger als von der Kommission vorgeschlagen einzahlen müssten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%