Milliarden-Paket Bund will Familien ab 2019 entlasten

Ab 2019 will der Bund Familien mit insgesamt 9,8 Milliarden Euro entlasten. Ein Entwurf von Finanzminister Scholz ist bereits unterwegs.

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Finanzminister Olaf Scholz will mit seinem Paket vor allem Familien im mittleren und unteren Einkommenssegment entlasten. Quelle: dpa

Berlin Mit einem milliardenschweren Entlastungspaket sollen Familien in Deutschland vom nächsten Jahr an 200 Euro und mehr zusätzlich in der Tasche haben. Dazu will das Bundeskabinett am Mittwoch einen Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beschließen. Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Die gesamte Entlastungssumme soll bei 9,8 Milliarden Euro liegen.

Das ist konkret geplant: Eine Kindergelderhöhung um zehn Euro pro Monat ab Juli 2019, ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer und zusätzlich ein höherer Kinderfreibetrag. Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression.

Durch diese kleinen Änderungen kann die Steuerlast spürbar gemindert werden. „Wir stärken Familien mit diesem Gesetz spürbar“, sagte Scholz der Heidelberger „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Mittwoch). Besonders diejenigen würden profitieren, die weniger Geld haben.

Auch höhere Einkommen werden etwas entlastet. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen - das sind 1,8 Prozent Einsparung im Vergleich zu 2018. Wegen der hohen Steuereinnahmen, die ein Resultat der weiterhin gut laufenden Konjunktur und geringen Arbeitslosenzahlen sind, hatte Scholz zusätzliche Entlastungen bei der Einkommensteuer angekündigt.

Insgesamt soll die „kalte Progression“ um 2,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr abgebaut werden, diese Summe ist in der Gesamtentlastung von 9,8 Milliarden Euro für 2019 eingerechnet - und betrifft nicht nur Familien. 2020 soll diese Entlastungssumme dann 2,1 Milliarden Euro betragen.

Das Problem der „kalten Progression“ entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation, also die Teuerung von Produkten ausgleichen, die Kaufkraft aber kaum steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt man dann überproportional mehr Steuern an den Fiskus - quasi eine schleichende Steuererhöhung.

Bei den Berechnungen der Entlastungen wird von der Regierung eine Inflationsrate von 1,84 Prozent (2019) und 1,95 Prozent (2020) angenommen. Der Grundfreibetrag der Steuerzahler soll von 9000 auf 9168 Euro (2019) und 9408 Euro (2020) steigen, auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen.

Der Kinderfreibetrag soll von 7428 auf 7620 Euro (2019) und auf 7812 (2020) erhöht werden. In einer zweiten Stufe soll das Kindergeld gemäß dem Koalitionsvertrag bis 2021 um insgesamt 25 Euro pro Kind im Monat zunehmen. Die zweite Erhöhung um 15 Euro ist ab Januar 2021 geplant. Allerdings ist ein Teil der Entlastungen gesetzlich ohnehin geboten.

Grundlage ist der Existenzminimumbericht - danach richtet sich zum Beispiel die Höhe steuerlicher Freibeträge. Union und SPD hatten spürbare Entlastungen im Koalitionsvertrag vereinbart, einige Maßnahmen gehen aber noch darüber hinaus. Das hängt mit sprudelnden Steuereinnahmen zusammen.

Bis 2022 können Bund, Länder und Gemeinden mit bis zu 63,3 Milliarden Euro mehr an Einnahmen rechnen, wie die neueste Steuerschätzung im Mai ergeben hatte. „Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten, ist unser Ziel“, hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

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