Mindestlohn 2017 Bessere Bedingungen für die Arbeitnehmer

34 Cent - um diese Summe steigt zu Neujahr der Mindestlohn in Deutschland. Den Arbeitgebern schmeckt die Lohnuntergrenze auch in neuer Höhe gar nicht. Doch auch künftig dürfte sie weiter steigen.

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Als der Mindestlohn eingeführt wurde, jubelten Gewerkschaften und SPD. Die Arbeitgeber waren da eher skeptisch. Quelle: dpa

Berlin 8,50 Euro - als der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde, kochten die Emotionen hoch. Gewerkschaften und SPD verbuchten ihn als Sieg. Arbeitgeber, Wirtschaftsexperten und Teile der Union warnten vor Jobverlusten. Jetzt, zum 1. Januar 2017, steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro brutto pro Stunde - und die Aufregung hält sich in Grenzen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer stellt den Sinn der Lohnuntergrenze infrage. „Nutzt der Mindestlohn Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten?“, fragt er. „Ich sage nein, denn ihnen erschwert der Mindestlohn den Sprung in Beschäftigung, und das ist auch sozialpolitisch falsch.“

Der Präsident des Arbeitgeberverbands BDA kann sich auf eine Einschätzung des arbeitgebernahen Instituts IW berufen. Bereits Mitte Dezember war IW-Tarifexperte Christoph Schröder in der „Welt am Sonntag“ mit einer ernüchternden Einschätzung vorgeprescht: „Negative Beschäftigungseffekte sind vor allem durch ausgefallene Einstellungen zu beobachten. Ohne den Mindestlohn hätten 60.000 zusätzliche Jobs entstehen können.“

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht den Mindestlohn hingegen als Erfolg. „Die 8,50 Euro hat die Wirtschaft insgesamt gut verkraftet“, meint IAB-Direktor Joachim Möller. „Es gibt lediglich leicht negative Effekte in Teilen des Arbeitsmarkts in Ostdeutschland.“ Der Mindestlohn habe nicht verhindert, dass es in Deutschland 2015 nochmals 600.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mehr gegeben habe.

Welche Effekte sind nun durch die Erhöhung um 34 Cent zu erwarten? Verdi-Chef Frank Bsirske geht von Verbesserungen für viele Arbeitnehmer aus. „Der Lohn wurde durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bei über vier Millionen Arbeitnehmern angehoben“, meint er. „Annähernd in dieser Größenordnung dürften auch jetzt die Löhne durch die Anhebung Anfang 2017 steigen.“


Wie geht es weiter?

Möller vom IAB ist da deutlich vorsichtiger: „Wie viele Menschen von der Erhöhung nun profitieren, kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös sagen.“ Es gebe allerdings auch viele indirekte Effekte - „etwa wenn es bereits im Vorfeld Lohnerhöhungen gibt“. Massive Effekte auf dem Arbeitsmarkt seien jedenfalls nicht zu erwarten.

Die Arbeitgeber haben an der Entscheidung zur Erhöhung im Sommer durchaus mitgewirkt. Verhandelt wurde in der Mindestlohnkommission mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Es war ein hartes Ringen. Die Kommission hatte eine klare Vorgabe: den Tarifindex, also die Entwicklung von 500 ausgewählten Tarifverträgen und Besoldungsordnungen seit Einführung des Mindestlohns 2015.

Das Problem war, dass mit Metall und Elektro sowie dem öffentlichen Dienst zwei große Abschlüsse vorlagen, aber noch ohne ausgezahltes Geld. Der Beschluss für die Metall- und Elektrobranche wurde nicht berücksichtigt, der für den öffentlichen Dienst schon. Neun Euro oder mehr hatten Gewerkschaften verlangt.

Im Taxigewerbe waren die Preise um 12,1 Prozent nach oben gegangen, bei der Gastronomie waren es 2,9 Prozent. Ein Anstieg des Gesamtpreisindexes gab es trotz deutlicher Steigerungen in betroffenen Branchen aber nicht. Die Löhne stiegen vor allem im Osten Deutschlands, oft um zweistellige Prozentsätze.

Wie geht es weiter? Die Mindestlohnkommission soll alle zwei Jahre eine neue Anpassung der Lohnuntergrenze vorschlagen. Die Regierung muss das dann nur noch formell umsetzen. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Gremium ist zu erwarten, dass es sich auch in den kommenden Jahren eng an der vorherigen Tarifentwicklung halten dürfte. Für soziale und konjunkturpolitische Wünsche scheint da wenig Spielraum.

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