




Kurz vor der ersten Lesung des Mindestlohngesetzes im Bundestag beharren die Arbeitgeber und der Wirtschaftsflügel der Union auf einer Reihe von Änderungen. Die Wirtschaft befürchtet den Verlust von Praktikumsplätzen, weil künftig auch für freiwillige Praktika von mehr als sechs Wochen der Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden soll.
„Die Pläne werden nach jetzigem Stand dazu führen, dass freiwillige Orientierungspraktika von Unternehmen so gut wie nicht mehr angeboten werden, weil sie zu teuer sind“, warnte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer in der „Wirtschaftswoche“. In eine ähnliche Richtung argumentiert auch. Carsten Linnemann, Chef der Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU, gegenüber dem "Focus": „Viele Firmen werden ihr Angebot eindampfen müssen.“ Leidtragende wären Nachwuchskräfte, die parallel zum Studium Praxiserfahrung suchten. Laut Gesetzentwurf sollen nur Pflichtpraktika und solche von maximal sechswöchiger Dauer vom Mindestlohn ausgenommen werden. „Hier muss der Bundestag dringend nachbessern“, fordert Kramer. „Oder die jungen Leute werden eben zur Lüge getrieben und tun so, als handle es sich auch bei der zweiten oder dritten Hospitanz um ein Pflichtpraktikum. Das ist doch komplett unsinnig.“ Allerdings will Kramer Missbrauch verhindern: „Damit ich nicht falsch verstanden werde: Auch ich will unter keinen Umständen, dass fertig Ausgebildete dauerhaft zu Praktikantenlöhnen beschäftigt werden.
Linnemann kritisiert zudem, dass Arbeitszeitkonten, auf denen Überstunden gesammelt werden, nach den Gesetzesplänen binnen zwölf Monaten ausgeglichen sein müssen. Dies soll verhindern, dass der Mindestlohn durch lange Arbeitszeiten unterlaufen wird. Allerdings sehen geltende Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften oft viel längere Zeiten vor.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann, verlangte dagegen ein Ende der Debatte. „Das Buch Mindestlohn ist zu“, sagte er dem „Focus“. „Ich rate der Union, die Einigung zum Mindestlohn zu beherzigen und jetzt keine neue Diskussion wie bei der Rente vom Zaun zu brechen.“ Man könne nicht Opposition und Regierung zugleich sein. Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, begrüßte die Einführung eines Mindestlohnes, mahnte aber, die Neuregelung dürfe keine Arbeitsplätze kosten. „Lieber wäre mir, die Tarifparteien wären einbezogen und es wäre branchenspezifischer“, sagte der Münchner Kardinal auf dem Katholikentag in Regensburg. Zudem sei darauf zu achten, welche Folgen der Mindestlohn habe, um eventuell nachzusteuern.