
Wer krank ist, hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf Mindestlohn. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schoben damit am Mittwoch der Praxis einiger Arbeitgeber einen Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen. Sie gaben wie die Vorinstanzen einer Klägerin aus Niedersachsen recht, die unter anderem auf Krankengeld-Zahlungen nach der Mindestlohnregelung für pädagogisches Personal gepocht hatte.
Ihr Arbeitgeber, eine Aus- und Weiterbildungsfirma, wollte für diese Zeit ohne tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nur die niedrigere betriebliche Vergütung gewähren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision der niedersächsischen Firma ab.
Der Mindestlohn trifft die Verbraucher
Die Entscheidung der Bundesrichter gilt zunächst nur für bundesweit bis zu 22 000 Arbeitnehmer in Aus- und Weiterbildungsfirmen. Arbeitsrechtler sehen darin aber eine Richtungsentscheidung auch für Fälle nach dem seit Januar geltenden Mindestlohngesetz. „Es wirft ähnliche Fragen auf“, sagte ein Arbeitsrichter.
Kerstin Jerchel, Juristin beim Verdi-Bundesvorstand in Berlin, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das ist für mich ein deutliches Signal in Richtung Mindestlohngesetz, dass da auch bei Krankheit 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen.“
Der Zehnte Senat begründete seine Entscheidung mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Das gelte auch dann, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach einer Mindestlohnregelung richte, die „keine Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Urlaubsentgelt enthält“, erklärten sie. Der Klägerin, die als Ausbilderin arbeitet, steht nun eine Nachzahlung von rund 1029 Euro zu. In der Branche liegt der Mindestlohn bei 12,60 Euro pro Stunde.
Hier spüren Verbraucher den Mindestlohn
Das Friseurhandwerk gilt als klassische Niedriglohnbranche. Über einen Branchentarifvertrag gibt es hier schon seit mehr als einem Jahr einen Mindestlohn, der zum 1. August 2015 auf 8,50 Euro steigt.
Zum 1. August 2013 hatten sich Handwerk und die Gewerkschaft Verdi auf eine bundesweite Lohnuntergrenze geeinigt, die nun schrittweise steigt. Vor allen in Großstädten machen sich Friseure große Konkurrenz. Stundenlöhne um vier Euro waren in früheren Zeiten nicht ausgeschlossen. Deutliche Preissteigerungen gab es schon und wird es nach Ansicht der Branche vor allem dort geben, wo die Löhne bisher nicht stimmten.
Auch hier werden Kunden bald tiefer in die Tasche greifen müssen. Bisher zahlt die Branche nach Schätzungen des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands rund 6,50 Euro pro Stunde. Der Lohn ist dabei oft am Umsatz orientiert. Die Tarife werden von den Kommunen festgelegt.
An ihre Adresse gibt es bereits viele Anträge auf Preiserhöhungen, im Schnitt von 20 bis 25 Prozent. Die Branche rechnet aber auch damit, dass Unternehmen die Anzahl ihrer Wagen reduzieren und Stellen streichen könnten. Branchenkenner halten Tricksereien für möglich, um den Mindestlohn zu umgehen. In jedem Fall steht die Branche vor großen Umstrukturierungen.
Viele Obst- und Gemüsebauern gehen davon aus, dass ihre Preise steigen, zum Beispiel für Erdbeeren, Spargel, Sauerkirschen und Äpfel. Denn der Mindestlohn gilt auch für Erntehelfer - allerdings noch nicht sofort.
Für Saisonarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau soll der Stundenlohn hier schrittweise ab 2015 von 7,40 im Westen und 7,20 im Osten auf einheitliche 9,10 Euro im Jahr 2017 steigen. Viele Landwirte sehen das als Wettbewerbsnachteil in der EU. In anderen Staaten gebe es zwar auch Mindestlöhne, aber sie lägen deutlich niedriger.
Einen Mindestlohn in der Pflegebranche gibt es bereits seit Mitte 2010. Zurzeit liegt er im Westen bei 9 und im Osten bei 8 Euro. Ab Januar 2015 sind es dann 9,40 Euro und 8,65 Euro. Das gilt für Betriebe - vom Pflegeheim bis zu ambulanten Diensten. In zwei Schritten soll der Mindestlohn bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten steigen. Ab 1. Oktober 2015 solle der Pflegemindestlohn neu auch für Betreuungs- und Assistenzkräfte in Heimen gelten.
Privathaushalte, die eine Pflegekraft beschäftigen, sollen ab Januar den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen. Der Arbeitgeberverband Pflege geht davon aus, dass Pflege damit teurer wird - allerdings nicht sofort und auch nicht in riesigen Sprüngen. Denn bereits jetzt verdiene die Mehrzahl der Pflegehilfskräfte mehr als den Mindestlohn, sagte Sprecher Steffen Ritter. Auch stiegen die Beiträge zur Pflegeversicherung in den kommenden Jahren um rund einen Prozentpunkt an und federten die Lohnsteigerungen ein wenig ab.
Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt beschäftigten sich erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes mit einer Mindestlohnregelung. „Das Mindestlohngesetz wird einigen Arbeitsstoff für die Gerichte produzieren“, hatte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt kürzlich gesagt. Klärungsbedarf gebe es nicht nur bei der Entgeltfortzahlung, sondern auch bei Praktikantenverhältnissen, Zulagen oder Zuschlägen.