Mineralöl-Konzerne Benzinmarkt nur schwer zu entflechten

Seite 2/2

Ohne Furcht vor Sanktionen können die fünf großen Konzerne weiter den Markt bestimmen. Konkret sind dies Aral und Shell mit jeweils 22 bis 23 Prozent Marktanteil, Jet mit gut 10 Prozent, sowie Total und Esso mit je sieben bis acht Prozent. „Den Markt zu entflechten würde bedeuten, die beiden Marktführer anzugehen“, so Schwalbe. Praktisch heißt das: Das Kartellamt könnte bei einer entsprechenden politischen Gesetzesinitiative die beiden Unternehmen die Auflage erteilen, sich aufzuspalten. „Statt fünf Konzerne hätten wir dann sieben, die alle bei etwa zehn Prozent Marktanteil liegen würden. Ich bin skeptisch, dass sich sieben gleich mächtige Unternehmen einen echten Wettbewerb liefern würden.“

Entflechtungsgesetze seien zudem ein „schweres Geschütz“, juristisch aber durchsetzbar, so Schwalbe. Ein freier Markt sei schließlich ein hohes, schützenswertes Gut. Firmen dürften nicht enteignet, wohl aber unter Umständen aufgefordert werden, sich von Marktanteilen zu trennen. So geschehen etwa in den USA. Der Telekommunikationskonzern AT&T hatte lange Zeit eine Monopolstellung in den Vereinigten Staaten und Kanada. 1984 wurde er in sieben unabhängige regionale Gesellschaften aufgeteilt. „Leider ist der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt deutlich ausgeprägter. Auch, weil Kundenbewegungen von einem Anbieter zum anderen keine Seltenheit sind“, sagt Schwalbe.

Kaum Hoffnung auf Besserung

Dass sich der Benzinmarkt in naher Zukunft für mehr Wettbewerb öffnen lässt, hält Schwalbe für „nicht sehr wahrscheinlich“. Um zumindest etwas Druck auf die Konzerne auszuüben bleibt den Verbrauchern nur, preisbewusst zu tanken, so der Volkswirt. „Autofahrer sollten dort tanken, wo es günstig ist. Und wenn der Preis günstig ist auch dann, wenn der Tank noch nicht ganz leer ist.“

Als weitere gesetzliche Regulierungsvariante brachte FDP-Politiker Lindner auch das österreichische Modell ins Spiel: Dort darf der Preis nur einmal am Tag geändert werden.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%