Karlsruhe, Magdeburg Die Verwertbarkeit der Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht prüft der Bundesgerichtshof (BGH). Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte am Dienstag in Karlsruhe einen Fall aus Sachsen-Anhalt (VI ZR 233/17). Ein Autofahrer will seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen – doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese.
Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim BGH ein.
Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet. Die Rechtslage ist unklar, die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen. Verkehrsexperten erwarten vom höchsten deutschen Zivilgericht eine Grundsatzentscheidung. Der BGH will im Laufe des Tages bekannt geben, wann er sein Urteil verkündet.