Ministerposten Verbraucherschutz ist in der GroKo noch unbesetzt

Nächste Woche soll feststehen, welches GroKo-Ministerium welche Befugnisse erhält. Verbraucherschützer hoffen auf eine Entscheidung in ihrem Sinne.

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Nächste Woche steht endgültig fest, wer von Union und SPD welchen Kabinettsposten erhält. Quelle: dpa

Berlin Es ist wie vor jedem Arbeitsbeginn einer neuen Regierungskoalition. Mit einem sogenannten Organisationserlass bringt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die neuen Zuschnitte der Bundesministerien auf den Weg.

Der Erlass soll in der kommenden Woche formuliert werden, wenn Merkel zur Kanzlerin gewählt wurde und die Minister ernannt sind. Dann wird auch klar sein, welche Befugnisse etwa das Justizministerium bekommt, also ob es auch weiterhin für verbraucherrechtliche Fragen zuständig sein wird.

Die Spitzen von Union und SPD wollen den 177 Seiten starken Koalitionsvertrag für eine Neuauflage des Bündnisses am kommenden Montag unterzeichnen. Die Wiederwahl von Merkel und die Vereidigung des neuen Kabinetts sind für den 14. März vorgesehen. Merkel hatte die sechs CDU-Minister bereits vor gut einer Woche benannt, CSU-Chef Horst Seehofer hatte am Montag sein Personaltableau präsentiert. Bei der SPD sind die Ministerposten noch offen – und damit auch die konkreten Zuständigkeiten.

Erst mit dem Regierungswechsel 2013 erhielt das aktuell geschäftsführend von Heiko Maas (SPD) geführte Justizressort die Zuständigkeit für den Bereich „Verbraucherpolitik in Recht und Wirtschaft“. Im Landwirtschafts- und Ernährungsministerium, das künftig von der stellvertretenden Bundesvorsitzende der CDU, Julia Klöckner, geleitet wird, verblieb der Verbraucherschutz, soweit es um Ernährung und Lebensmittel geht.

Geht es nach Verbraucherschützern, dann sollte diese Aufteilung so bleiben. „Dass ein Teil des Verbraucherschutzes in der vergangenen Legislaturperiode ins Justizressort gewechselt ist, war wichtig und richtig. Verbraucherthemen wurden damit aufgewertet“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dem Handelsblatt. „Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sich dieser Aufwertungsprozess weiter fortsetzt.“

Sowohl von Klöckner als auch vom künftigen Verbraucherschutzminister der SPD erwarte er einen „engagierten Einsatz in ihren jeweiligen Themen“. Entscheidend hierfür seien „die inhaltlichen Verabredungen“ etwa zur Musterfeststellungklage, der Reform der Riesterrente, einem Algorithmen-TÜV, einer fairen Energiewende, einem Tierwohllabel, der Aufarbeitung des Dieselskandals sowie zur Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der Marktwächter.

Müller weist ausdrücklich auf diese Themen hin, weil der Koalitionsvertrag dazu teilweise wenig konkret ist. Der VZBV-Chef spricht von „eindeutig blinden Flecken“.

Beispiel: Energiewende. In den letzten Jahren sei immer wieder darüber diskutiert worden, ob die die Finanzierung der Energiewende über den Strompreis eine faire Angelegenheit sei. „Und wir können nur eindeutig sagen, nein, das ist nicht fair geregelt“, sagte Müller jüngst im Deutschlandfunk. Es gebe hier zu große Ausnahmen zum Wohle der Industrie.

Beispiel: Private Altersvorsorge. Ob es hier auch angesichts der Niedrigzinsphase, der vielen Bankgebühren, der teilweise nicht wirklich qualitativ guten Riester-Produkte einen Fortschritt geben werde, sei nicht sicher. „Da hätten wir uns deutlich klarere Formulierungen gewünscht“, sagte der VZBV-Chef. Es werde daher darauf ankommen, welcher Minister das Thema wirklich vorantreibe.

Beispiel: Netzpolitik und Digitalisierung. Müller traut Aussagen im Koalitionsvertrag wie „Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen“ nicht. „Die Versprechungen der Politik, was an digitaler Infrastruktur geliefert werden soll, füllen inzwischen Bände und Regale, sie sind bisher immer nicht eingehalten worden“, sagte er. Insofern sei hier ein „gesundes Misstrauen“ angesagt. Dass jetzt viel Geld investiert werden soll, sei zwar positiv, so Müller. Doch rechne er noch für kontroverse Diskussionen beim angekündigten Rechtsanspruch auf schnelles Internet.

Müller sieht aber auch „viel Gutes“ im Koalitionsvertrag. Als Beispiele nennt er die Musterfeststellungsklage und die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels.

Kommt die Verbraucher-Sammelklage, dann könnte sie vielfach Anwendung finden. „Die Fälle, um die es geht, sind tatsächlich die Klassiker von überhöhten Strom- und Gas-Verträgen“, sagte Chef-Verbraucherschützer. Dabei gehe es etwa um Verluste zwischen 50, 150 oder 200 Euro im Jahr, weil die Preise unzulässig erhöht worden seien. Bislang verzichten die meisten Verbraucher wegen Prozesskosten und Aufwand darauf, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Das soll mit der Musterfeststellungsklage anders werden.

Und das womöglich schon in diesem Jahr. CDU, CSU und SPD wollen jedenfalls, dass spätestens am 1. November das neue Klagerecht in Kraft tritt.

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