Mobilfunkabdeckung Netzagentur startet App zur Erfassung von Funklöchern

Netzagentur startet App zur Erfassung von Funklöchern Quelle: imago images

Wer in Deutschland im Funkloch landet, soll das ab sofort über eine App an die Bundesnetzagentur melden können. Die Daten sollen helfen, den Druck auf die Mobilfunk-Anbieter beim Netzausbau zu verstärken.

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Handynutzer können ab sofort bei der Erfassung von Funklöchern in Deutschland mithelfen. Über eine App können sie Lücken bei der Mobilfunkabdeckung an die Bundesnetzagentur melden, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die gesammelten Daten demnach nutzen, um mit den Mobilfunk-Anbietern darüber zu sprechen, wo die Netze verbessert werden müssen.

„Der Zustand, den wir jetzt haben, ist für eine Wirtschaftsnation untragbar. Wir brauchen eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland“, sagte Scheuer laut einer gemeinsamen Mitteilung des Ministeriums und der Bundesnetzagentur.

Wer eine Gegend mit wenig Empfang melden will, startet dort die App. Das Handy erfasst dann in regelmäßigen Abständen von maximal 50 Metern, ob eine Netzabdeckung vorhanden und ob sie durch 2G-, 3G- oder 4G-Technologie gegeben ist. Wenn der Nutzer die Erfassung stoppt, werden die Daten mit der Angabe von Ort, Zeit und Mobilfunkanbieter an einen zentralen Server übermittelt. Sollte es ein Funkloch geben, erfolgt die Übertragung, nachdem wieder eine Verbindung zum Internet besteht.

Sobald genügend Daten vorliegen, will die Bundesnetzagentur sie in einer detaillierten Karte zusammenfassen und veröffentlichen. Zudem soll jährlich ein Monitoring-Bericht zur Netzabdeckung vorgelegt werden. Behördenchef Jochen Homann appellierte an die Handynutzer, sich an der Funkloch-Suche zu beteiligen. Um im kommenden Jahr die erste Karte veröffentlichen zu können, müssten möglichst viele Daten vorliegen. Die Netzagentur hatte im Auftrag des Verkehrsministeriums, die bestehende App zur Breitbandmessung um die Erfassung der Netzverfügbarkeit erweitert.

Verbraucherzentrale fordert 5G-Ausbau bis in den letzten Winkel

Erst vergangene Woche hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein weiteres Mal für eine lückenlose und flächendeckende Versorgung Deutschlands mit der fünften Mobilfunkgeneration ausgesprochen. Der Entwurf zu den Vergaberegeln für die 2019 geplante 5G-Auktion der Bundesnetzagentur sei aus Verbrauchersicht enttäuschend, erklärte der Verband am Dienstag in Berlin. Die Regulierungsbehörde will bislang die Mobilfunkanbieter nur verpflichten, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download zu versorgen. Dadurch würden Haushalte in schwer zugänglichen Gebieten benachteiligt, betonte der vzbv.

Die Mobilfunkbetreiber wie die Deutsche Telekom und Vodafone verweisen in der 5G-Debatte stets darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung technisch nicht notwendig und betriebswirtschaftlich nicht vertretbar sei. Die Telekom hatte sich zuletzt auf ihrem Netzetag darauf verpflichtet, 90 Prozent der Fläche Deutschlands bis zum Jahr 2025 mit 5G zu versorgen und dabei 99 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. „Ich ärgere mich über jedes Funkloch. Wir werden sicherstellen, dass auf all diesen Straßen Sprach- und Datenversorgung möglich ist“, kündigte Telekom-Chef Timotheus Höttges Anfang Oktober auf einer Veranstaltung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) an.

Die Verbraucherschützer befürchten jedoch, dass ohne verbindliche Regulierungsvorgaben „Funklöcher auf dem Land auch in Zukunft leidige Realität bleiben“ werden. Bis Ende 2022 müssten flächendeckend im Bundesgebiet mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download zur Verfügung gestellt werden, so der Verband.

Um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt anzuheizen, befürwortet der Verbraucherverband neben der Telekom, Vodafone und Telefónica einen vierten Netzbetreiber auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Damit Neueinsteiger auf dem Markt Fuß fassen können, sollte National Roaming, also der flexible Netzwechsel im Inland, zumindest zeitweise ermöglicht werden. „So kann ein vierter Netzbetreiber in der Aufbauphase die bereits zur Verfügung stehende Infrastruktur der anderen Netzbetreiber mitnutzen.“ Die drei großen Anbieter lehnen dies entschieden ab, weil mit einer solchen „Trittbrettfahrerei“ ihre eigenen Investitionen entwertet würden.

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