Morddrohungen per Mail Wer steckt hinter adolf.hitler@nsdap.de?

Joe Kaeser: Wer steckt hinter adolf.hitler@nsdap.de? Quelle: imago images

Siemens-Chef Kaeser war nicht der einzige Adressat von Morddrohungen per Mail. Auch wenn Ermittler erste Hinweise auf mögliche Täter haben, zeigt sich: Domains wie nsdap.de sind nicht verboten und werden nicht geprüft.

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Nima Lirawi sitzt nachdenklich in einem Café in München. Erinnerungen an eine Zeit vor fast eineinhalb Jahren sind wieder aufgerissen, die der CSU-Politiker schon fast eingemottet hatte. Im März vergangenen Jahres hatte er eine E-Mail vom Absender adolf.hitler@nsdap.de erhalten. Der Absender drohte ihm mit „Deportation“ in ein KZ. Gezeichnet war das Schreiben mit „Reichskanzler".

Der Verfasser des Schreibens ist noch immer nicht gefasst. Lirawi hofft, dass sich das nun bald ändern könnte. Immerhin ist es den Ermittlern laut Staatsanwaltschaft München 1 im Fall Lirawi gelungen, einen „möglichen Beschuldigten ausfindig“ zu machen. Der Name des mutmaßlichen Beschuldigten sei der Staatsanwaltschaft bekannt. Da dieser allerdings „derzeit unbekannten Aufenthaltes“ sei, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt. Gleichzeitig betont die Staatsanwaltschaft München 1, dass das Verfahren „selbstverständlich wieder aufgenommen wird, sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben“.

Anfang Juli ging erneut eine Droh-E-Mail von der Absenderadresse adolf.hitler@nsdap.de ein. Gerichtet war sie an Siemens-Chef Joe Kaeser. „TYPEN WIE DICH BRAUCHEN DRINGEND EINE BEHANDLUNG WIE LÜBCKE“, lautete eine Zeile der Morddrohung, womit sich das Schreiben auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bezog, der Anfang Juni von einem oder mehreren mutmaßlichen Tätern mit rechtsradikalem Hintergrund ermordet wurde. Kaeser veröffentlichte die Droh-E-Mail am Freitag auf Twitter. Davor hatte die WirtschaftsWoche über die Morddrohung berichtet. Auch in diesem Fall haben die Ermittler erste Hinweise zu einem möglichen Täter.

Offenbar erhielten noch weitere Empfänger Hassbotschaften von der E-Mail-Adresse. So hat etwa ein deutscher Politikwissenschaftler, der namentlich nicht genannt werden möchte, nach eigenen Angaben Anfang 2018 eine Morddrohung von adolf.hitler@nsdap.de erhalten. „Typen wie Du wurden quasi für den Galgen geboren“, lautete einer der Sätze der Droh-E-Mail, die der WirtschaftsWoche vorliegt. Der bedrohte Politikwissenschaftler beklagt den mit diesen Drohschreiben einhergehenden „Versuch, Meinungsführer und Multiplikatoren systematisch einzuschüchtern“. 

Doch wie ist es überhaupt möglich, dass eine E-Mail-Adresse wie adolf.hitler@nsdap.de existieren kann und die Domain nsdap.de im Internet frei zugänglich ist? Wer kontrolliert hierzulande die Namensgebung von Domains? Und wie kann Missbrauch solcher Domains verhindert werden?

Zuständig für die Registrierung von Domains mit dem Länderkürzel für Deutschland „.de“ ist das Unternehmen Denic mit Sitz in Frankfurt am Main. Laut Denic kann in Deutschland prinzipiell jeder Domainname registriert werden. „Wir führen keine Blacklist“, heißt es von Denic. Über das elektronische Registrierungsverfahren können theoretisch also auch verfassungsfeindliche Begriffe als Domainnamen registriert werden.

Zur Begründung dieser Praxis führt Denic an, dass mit dem bloßen Namen der Domain noch nichts über die Inhalte der damit verbundenen Website gesagt werden könne. „Über den Domainnamen könnte durch den Betreiber etwa eine Website mit Bildungsangeboten bereitgestellt werden, die über NS-Verbrechen aufklären“, heißt es von Denic. Bei der Registrierung der Domain müssten Denic gegenüber keine Angaben zur geplanten Nutzung der Domain gemacht werden. Werde die Domain zu rechtswidrigen Zwecken genutzt, sei dies Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Diskussionen über die Praxis der Registrierung ohne jede Einschränkung sind für Denic dabei nicht neu. „Ende der Nullerjahre, als es möglich wurde, Domains mit zwei Buchstaben zu registrieren, erlebten wir eine Diskussion darüber, dass auch Domains wie ss.de oder kz.de von einer Registrierung nicht ausgenommen sind“, heißt es von Denic. Das Unternehmen weist allerdings darauf hin, dass ein Missbrauch solcher Domainnamen nicht unentdeckt bleiben würde. „Sollte der Inhalt einer Website, die über eine solche Domain aufrufbar gemacht würde, gegen das Gesetz verstoßen, würde das in der Öffentlichkeit binnen kurzer Zeit bemerkt“, heißt es von Denic.

Bei Verstößen würden die Sicherheitsbehörden demnach die Strafverfolgung gegen den Betreiber der Website einleiten, wobei dieser nicht identisch mit dem Domaininhaber sein muss. „In der Regel wenden sich die Strafverfolgungsbehörden im Fall von Missbrauch an die Hoster, auf deren Servern die Inhalte der betreffenden Websites gespeichert sind, um dort die Zugangsmöglichkeiten zu unterbinden“, heißt es von Denic.

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